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Wirtschaft + PraxisWelcher Praxistyp sind Sie?

Es gibt viele Wege, als Hausarzt selbstständig tätig zu sein: Wollen Sie eine Praxis neu gründen oder eine bestehende übernehmen? Wollen Sie lieber allein der Chef sein oder sich mit anderen diese Aufgabe teilen? Diese Fragen sollten Sie für sich beantworten, bevor Sie Schritt für Schritt

In einer eigenen Praxis können Sie Ihre Vorstellungen und Werte leben. Sie haben es in der Hand, wie Ihre Praxis aussehen soll, welche Regeln gelten und welche Behandlungen sie anbieten. Für die Existenzgründung gibt es viele Wege: Neugründung, Praxisübernahme oder Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Vor der eigenen Niederlassung sollten Sie sich daher klar werden, was für ein "Praxis-Typ" Sie sind:

  • Sie sind ein Typ der im "Großen" denkt. Sie überlegen sich, als einziger Inhaber eine große Praxis mit vielen Mitarbeitern zu führen. Ihr Ziel ist, die Praxis im Laufe der Jahre stetig zu vergrößern, um schließlich Marktführer der Region zu werden.

  • Sie streben eine gut gehende Hausarztpraxis an und bieten ein umfangreiches, medizinisches Spektrum. Ihre berufliche Zukunft sehen Sie entweder in einer Stadt- oder Landarztpraxis.

  • Vielleicht sind Sie der Typ für die kleine überschaubare Arztpraxis mit einem fest umrissenen medizinischen Angebot.

  • Oder Sie möchten Fachkenntnisse, Entscheidungen, Verantwortung und Risiko auf mehreren Schultern verteilen und streben daher eine Partner- oder Teilhaberschaft an.

Diverse Praxisformen

Bei der Entscheidung für eine Einzelpraxis sollten Sie das Wettbewerbsumfeld wie auch das Patientenpotenzial – privat und gesetzlich Versicherte – analysieren. Beachten Sie, wie Sie sich im regionalen Umfeld positionieren können, wie Praxisstruktur (Größe und Zahl der Räume, Zahl der Mitarbeiter) und Behandlungskonzept aussehen sollen.

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist gekennzeichnet durch die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit mehrerer Ärzte gleicher oder ähnlicher Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Einrichtung und Patientendokumentation. Die Abrechnung kann gemeinsam oder separat erfolgen. Eine BAg wird gebidlet, indem sich zwei oder mehrere Einzelpraxen zusammenschließen.

Hierbei ist Ihnen der fachliche Austausch unter Kollegen wichtig. Sie wollen als Partner an einem Strang ziehen und Teamfähigkeit beweisen. Das heißt aber auch, dass Sie sich mit den Partnern täglich auseinandersetzen werden – positiv wie negativ. Andererseits haben Sie in ihrem Partner eine Unterstützung und sind im Fall von Urlaub oder Krankheit sicher, dass die Praxis ohne Schwierigkeiten weiterläuft. Partnerschaft bedeutet aber auch, die moralische und finanzielle Verantwortung für Ihren Partner mitzutragen.

Der Kauf eines Praxisanteils unterscheidet sich vom Kauf einer Einzelpraxis nur, indem statt des Gesamtwerts der Praxis nur der Wert des Anteils ermittelt wird.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder als Vertragsärzte tätig sind. Seine Leistungen erbringt ein Arzt im Namen und auf Rechnung des MVZ, so lange er dort als Vertragsarzt arbeitet.

Die Zulassung

Nach der Planung folgt die Gründung: Alle Schritte sind nun praktische Schritte in die Selbstständigkeit. Sobald Sie sich für die Übernahme oder Neugründung einer Praxis entschieden haben und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt. Dafür müssen Sie folgende Formalien erfüllen:

  • Eintrag ins Arztregister

  • Eintrag in die Warteliste

  • Bewerbung um den ausgeschriebe- nen Arztsitz und Antrag beim Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Der Zulassungsausschuss ist ein autonomes Gremium, das sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen zusammensetzt und regional bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angesiedelt ist.

Wenn Sie alle Unterlagen beigebracht und die Gebühren gezahlt haben, steht einer erfolgreichen Zulassung nichts mehr im Weg. Es sei denn, Sie sind nicht der einzige Arzt, der eine bestimmte Praxis übernehmen will. Gibt es weitere Bewerber, führt der Zulassungsausschuss ein Bewerberauswahlverfahren durch. Hierbei kommt es nicht auf die Wünsche des abgebenden Arztes oder des Übernehmers an. Vielmehr wird die Auswahl anhand gesetzlicher Kriterien getroffen.

Voraussetzungen für Eintrag ins Arztregister

Für den Eintrag in das Arztregister sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Die Geburtsurkunde

  • Die Urkunde über die Approbation als Arzt

  • Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss entweder einer allgemeinmedizini-schen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung (Facharzt) oder der Nachweis einer Qualifikation, die entsprechend anerkannt ist

  • Nachweis aller ärztlichen Tätigkeiten nach der bestandenen ärztlichen Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung

Folgende Unterlagen sind dem Zulassungsantrag beizufügen:

  • Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis

  • Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten

  • Erklärung über die bei Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse sowie das frühestmögliche Ende des Beschäftigungsverhältnisses

  • Erklärung darüber, ob Sie drogen- oder alkoholabhängig sind oder innerhalb der letzten 5 Jahre gewesen sind, und Erklärung darüber, ob Sie sich innerhalb der letzten 5 Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder Alkoholabhängigkeit unterzogen haben

  • Erklärung darüber, dass gesetzliche Hintergründe der Ausübung des ärztlichen Berufs nicht entgegenstehen

  • Wenn Sie bereits andernorts niedergelassen oder zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen waren: Bescheinigung der KV über Ort und Dauer der Niederlassung oder Zulassung sowie den Grund etwaiger Beendigung

  • Wenn Sie keine volle Zulassung anstreben: Erklärung, mit der auf die Zulassung folgende Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird

  • Auszug aus dem Arztregister, aus dem der Tag der Approbation, der Tag der Eintragung ins Arztregister und der Tag des Rechts zum Führen einer bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung hervorgehen

Die Zulassung als Vertragsarzt wird Ihnen auf Ihren Antrag unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Eine der Voraussetzungen ist der Eintrag in das Arztregister. Das Arzt-register führt die regionale KV. Um den Eintrag zu bekommen, müssen Sie eine Facharztausbildung abgeschlossen haben.

Lesen Sie dazu auch: "Beide müssen offen miteinander sprechen"

Alle Serienteile auf: www.derhausarzt.eu

In der nächsten Folge: Wie viel ist eine Praxis wert? Und wie bestimmt man den Wert? Das beantworten wir in Der Hausarzt 16.

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