Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) COPD aktualisiert. Beanstandet das Bundesgesundheitsministerium nichts, tritt es frühestens zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Sämtliche diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen wurden anhand aktueller Leitlinien überprüft und bei Bedarf angepasst oder ergänzt. Im Fokus stehe noch mehr die Tabakentwöhnung, sagte Dr. Regina Klakow-Franck vom G-BA. "Entsprechend enthält das Behandlungsprogramm hohe Qualitätsanforderungen an Tabakentwöhnungsprogramme, die die Ärzte COPD-Patienten dringend empfehlen sollten."
Zudem betonen die neuen DMP-Anforderungen den Einfluss häufiger und folgenreicher Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, kardiovaskuläre Erkrankungen, Osteoporose sowie Depression und Angstzustände auf den Krankheitsverlauf oder die Behandlung. Das DMP sieht ein strukturiertes Medikamentenmanagement bei Patienten vor, die dauerhaft fünf oder mehr Arzneimitteln brauchen. So soll der Arzt mindestens jährlich sämtliche vom Patienten tatsächlich eingenommenen Arzneimittel erfassen und deren mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen berücksichtigen. Therapie- oder Dosisanpassungen können so frühzeitig erfolgen. Ein Medikationsplan, den auch die Patienten in verständlicher Form erhalten, wird Teil der Patientenakte.
Auch wurde die Dokumentation von Befunden, Therapie und Behandlungsergebnissen verändert (vgl. vor allem Anlage 12 in Beschlusstext und tragenden Gründen).
Mehr dazu: http://bit.ly/2atzY40