Am 1. September 2016 wird die neu gefasste Kinder-Richtlinie in Kraft treten. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte August mit. Die Teilbeschlüsse zu den grundle-gend überarbeiteten Untersuchungsinhalten, zum Mukoviszidose-Screening (Zystische Fibrose), zu qualitätssichernden Maßnahmen und zum Kinderuntersuchungsheft – besser bekannt als "Gelbes Heft" – wurden im Juni und August 2015 sowie im Mai 2016 gefasst. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, um den EBM entsprechend der Änderungen anzupassen. Praktisch werden die Neuerungen also in den Praxen wohl erst mit Verzögerung umgesetzt werden.
Im "Gelben Heft" werden die in der Kinder-Richtlinie geregelten U1 bis U9 sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie zum Beispiel das Neugeborenen-Hörscreening dokumentiert. Das neue Untersuchungsheft kann von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Bund Freiberuflicher Hebammen Deutschlands und dem Deutschen Hebammenverband e.V. ab sofort bei der zuständigen Druckerei angefordert werden. Online stellt der G-BA Merkblätter und Dokumentationsbögen zur Verfügung: bit.ly/2bzf0T9
Das Kinderuntersuchungsheft ist vom G-BA entsprechend den neu konkretisierten und standardisierten Inhalten der Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet worden. Ärzte müssen nun beispielsweise dokumentieren, wenn bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt werden. Wird ein erweiterter Beratungsbedarf etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffälligem Schreien, aber auch zu Schutzimpfungen oder Hilfen in Belastungssituationen festgestellt, so können Ärzte dies im "Gelben Heft" vermerken.