Erneut musste die KV Baden-Württemberg die Wahlfrist für ihre Wahl der ärztlichen Delegierten der Vertreterversammlung der KVBW verlängern, da auch Teile der neuen Wahlunterlagen fehlerhaft sind. Auf einigen der am 04.08.2016 versandten Stimmzettel sind Fehler bei der Zusammenheftung der Listen aufgetreten. In maximal 140 Exemplaren sind einige Listen doppelt, andere gar nicht aufgeführt. Leider können die Empfänger der Fehlexemplare nicht identifiziert werden, so dass der Vorstand den mit der Durchführung der Wahl beauftragten und vom Vorstand unabhängigen Landeswahlausschuss aufforderte, die Wahlunterlagen ein drittes Mal zu erstellen und zu versenden.
In diesem Fall liege der Fehler eindeutig auf Seiten der dienstleistenden Druckerei, versicherte die KV in einem Schreiben an die Ärzte. Die Druckerei habe den Fehler bereits eingeräumt und trage auch die Mehrkosten. Die Stimmzettel für die Wahl der ärztlichen Delegierten zur Vertreterversammlung werden nun neu erstellt und versandt. Die Wahlfrist endet nun vermutlich am 23.09.2016.