Mitte Oktober startete die turnusgemäße Befragung zur wirtschaftlichen Situation von Arztpraxen durch das Statistische Bundesamt. Alle vier Jahre erhebt die Behörde derartige Daten für seine Analyse "Kostenstrukturen bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten". Dafür schreibt das Amt rund fünf Prozent aller Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten an und verlangt Auskunft zu Einnahmen, Aufwendungen und Mitarbeitern. Die Praxen können die Daten selber zusammenstellen oder ihren Steuerberater damit beauftragen, sie sind allerdings gesetzlich verpflichtet, die Fragen zu beantworten. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Die Fragen des Statistischen Bundesamtes beziehen sich zu einem großen Teil auf ähnliche Werte, die auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) für das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) erhebt. Bei dieser jährlichen Befragung im Auftrag der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen geht es ebenfalls um Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen.