Ärzte können schwer kranken Patienten künftig Cannabis verordnen. Die Kosten dafür trägt die Gesetzliche Krankenversicherung. Das hat der Bundestag Mitte Januar beschlossen, das Gesetz soll im März in Kraft treten. Die Verordnung ist erlaubt, „wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist“, so das Bundesgesundheitsministerium.
Dies kann etwa in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. Auch soll der staatlich überwachte Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt werden, weiterhin verboten bleibt aber der Eigenanbau durch Patienten.