Häufig gehen chronisch entzündliche Darmerkrankungen – insbesondere bei unzureichender Behandlung – mit einer erheblichen Senkung der Lebensqualität, Morbidität und daraus folgend erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten der mitten im Erwerbsleben stehenden Versicherten einher. Dabei macht gerade der zumeist sehr variable Verlauf chronisch entzündlicher Darmerkrankungen eine rechtzeitige und umfassende Diagnostik und Therapie notwendig, die der individuellen Situation jedes einzelnen Patienten gerecht werden.
Die Versorgungslandschaft Gastroenterologie GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen der Pro Versorgung, des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) und des Berufsverbands niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng). Diese und die spectrumK GmbH haben jetzt den ersten bundesweit einheitlichen Vertrag zur „Besonderen Versorgung in der Gastroenterologie“ von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen bzw. Verdacht auf diese gemäß Paragraf 140a SGB V (BV-Vertrag CED) geschlossen. Vertragsziel ist, die Diagnosestellung und Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung oder einer diesbezüglichen Verdachtsdiagnose durch eine sektorenübergreifende, qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung zu verbessern.
Dazu gehören konkrete und strukturierte Behandlungspfade ebenso sowie die regelmäßige Überprüfung individueller, gemeinsam mit dem Patienten vereinbarter Zielwerte. Dabei unterstützt der BV-Vertrag CED die Hausärzte, Gastroenterologen und die durch den bng zertifizierten CED-Schwerpunktpraxen, indem er einfachere und kürzere Kommunikations-und Informationswege ermöglicht.
So wird eine gezielte, zeitnahe und stets am aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sowie am Patienten orientierte Versorgung ermöglicht. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit wird gefördert und Therapiebrüche vermieden. Der BV-Vertrag CED orientiert sich an den bereits bekannten IV-/BV-Verträgen Rheuma und enthält eine einheitliche Vergütung von bis zu 31 Euro pro Patient und Quartal.
Seit dem 01.03.2017 können sich Hausärzte, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie bzw. ohne Schwerpunkt mit KV-Zulassung zur präventiven Koloskopie sowie CED-Schwerpunktpraxen mit Zertifizierung durch den bng in den BVVertrag CED einschreiben. Ab dem 01.04.2017 können bereits Versicherte der beigetretenen Krankenkassen mit CED oder mit Verdacht auf diese eingeschrieben und abgerechnet werden.
Teilnahmevoraussetzungen für Hausärzte:
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Praxis ist ab Q2/2017 mit der erforderlichen Vertragssoftware ausgestattet
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Praxis ist ab Q2/2017 mit der erforderlichen Vertragssoftware ausgestattet
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Zustimmung zur Veröffentlichung von Name, Anschrift und Telefon-/Faxnummer in einem öffentlichen Arztverzeichnis auf der Homepage der VLG und beigetretenen Kasse bzw. einer von ihr benannten Stelle (spectrumK)
Noch Fragen?
Vertragstext, relevante Dokumente, eine aktuelle Übersicht teilnehmender Krankenkassen und weitere Infos finden Sie unter: www.proversorgung.de
Für Fragen steht Ihnen der Kundenservice der Versorgungslandschaft Gastroenterologie unter 0 22 03/ 57 56 12 50 oder per E-Mail unter info@versorgungslandschaften.de zur Verfügung.