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Hausarzt MedizinZeichen des Todes richtig erkennen

Immer wieder gibt es falsche Todesfeststellungen, sagt ein Rechts­mediziner. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, hilft Ärzten eine Grundregel: Bescheinigen Sie nichts, was Sie nicht beurteilen können!

Die Todesfeststellung können Ärzte nicht immer eindeutig stellen. Worauf der Notarzt vor Ort achten muss und welche Fallstricke ihm die Diagnose erschweren, erläuterte die Tagung „Arzt & Rechtsmedizin“ in Berlin. Im Notdienst müssen Ärzte immer wieder komplexe Situationen unter Zeitdruck meistern. Bei der Leichenschau sieht sich der Arzt drei Herausforderungen gegenüber: das Feststellen des Todes, die vorläufige Todesbescheinigung und die Leichenschau mit endgültiger Todesbescheinigung, erklärt PD Dr. Claas Buschmann, Facharzt für Rechtsmedizin von der Charité Berlin. In Deutschland gebe es jährlich fünf bis zehn falsche Todesfeststellungen. Obwohl das bei 850 bis 900.000 Toten pro Jahr wenige Fehler seien, gelte es diese zu vermeiden.

Vorsicht Fallstricke

Eine Todesbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn bei der ärztlichen Leichenschau ein Scheintod ausgeschlossen und mindestens ein ­sicheres Todeszeichen festgestellt wurde. ­Dazu gibt es neben offensichtlichen, nicht überlebbaren Verletzungen drei sichere Todeszeichen: Totenstarre, Totenflecke und Leichenfäulnis. Ursachen für einen Scheintod kann man der AEIOU-Regel von Otto Prokop entnehmen, so Buschmann: Anämie/Alkohol, Epilepsie/Elektrizität (Blitzschlag), Injury (Schädel-Hirn-Trauma), Opium (steht für ­Betäubungsmittel) und Urämie (Stoffwechselkomata)/Unterkühlung.

Die vorläufige Todesbescheinigung erlaubt dem Notarzt in Berlin, den Tod festzustellen ohne sich zur Todesart äußern zu müssen [2]. Gibt es Anhaltspunkte auf eine nicht-natürliche Todesart, wird immer die Polizei gerufen.

Buschmann, der zehn Jahre Erfahrung im Rettungsdienst hat, warnt vor Fallstricken. Bei unverletzten Toten in geschlossenen Räumen sei immer an Kohlenmonoxid (CO) zu denken und mittels Warngeräten auszuschließen. CO führt zum inneren Ersticken. Schon zum Selbstschutz der Retter sei CO auch die erste ­Differentialdiagnose bei mehreren unverletzten Toten in einem geschlossenen Raum. Leichenfäulnis entsteht bei aerober Zersetzung durch Darmbakterien. Erstes Zeichen ist ­eine Grünverfärbung durch ­Sulfhämoglobin, im rechten Unterbauch beginnend. Der Austritt von Fäulnisflüssigkeit aus Mund und Nase sei ein weiterer Stolper­stein, da Notärzte diesen oft mit austretendem Blut verwechselten.

Die Leichenschau

Der äußere Anschein kann bei einer Leichenschau einen natürlichen Tod, einen Unfall oder einen Suizid vortäuschen, obwohl tatsächlich ein Tötungsdelikt vorliegt. Für das Vorgehen bei der klinischen Untersuchung von oben bis unten (s. Kasten) rät Buschmann: „Zunächst nach Todeszeichen schauen. Gucken Sie sich alles an: Was fällt auf? Wie lange ist es her? Wie ist die Farbe?“

„Insbesondere schauen wir als Notärzte auf die Augenbindehäute und die Petechien. Diese können mitunter der einzige Hinweis auf eine Gewalteinwirkung sein. Sind Petechien vorhanden, ­würde ich immer einen ungewissen Tod bescheinigen“, empfiehlt Buschmann.

Wirklich ein natürlicher Tod?

Bei der Todesfeststellung sind Ärzte gefordert, die Personalien nach Paragraf 159 StPO festzustellen. Hier rät Buschmann zu sehr vorsichtigen Aussagen: „Geben Sie lieber einmal zu viel Person unbekannt an“. Der Experte gesteht zu, dass eine klare Todesbescheinigung oft nicht zweifelsfrei zu stellen ist. Rechtsmediziner und Notärzte dürfen sagen „Ich weiß es nicht“.

„Was Sie nicht beurteilen können, sollten Sie auch nicht bescheinigen. ­Seien Sie zurückhaltend bezüglich Feststellungen zu Todesursache, -art, -zeit und zur Identifizierung. Man kann von außen nicht alles erkennen“, betont er. Buschmann nimmt den Teilnehmern auch die Scheu vor falschen Annahmen. Eine unverletzte Leiche sei nicht immer mit einem natürlichen Tod gleichzusetzen. Eine Vergiftung zum Beispiel sehe man von außen gar nicht. Und ein nicht natürlicher Tod bedeutet nicht gleich Fremdverschulden. Ein Notarzt sollte nie davon ausgehen, dass er selbst oder ein anderer am Tod schuld sei, wenn er einen nicht natürlichen Tod bescheinigt. Denn bei der größten Gruppe, die weltweit zu Tode kommt, handelt es sich um Suizide. In Deutschland liege die Zahl bei zirka 10.000 jährlich.

Abschließend rät Buschmann: „Alles was Sie in den Patienten reinstecken, bleibt auch drin.“ Bei Bescheinigung eines nicht-natürlichen oder ungewissen Todes darf an der Leiche nichts mehr verändert werden. Um sich als Arzt nicht angreifbar zu machen, müssen ­alle medizinischen Gerätschaften (Einwegartikel) nach erfolgloser Reanimation am Leichnam belassen werden.

Quellen:

    1. Dt. Ärztebl. 89, Heft 45, 6.11.92 (49)
    1. Achtung: Länderspezifische Unterschiede
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