Zu den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gehört auch, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kostenbelege über den gesamten Aufbewahrungszeitraum von zehn Jahren hinweg lesbar bleiben. Problematisch ist dies oft bei Rechnungen oder Quittungen auf Thermopapier, da die aufgebrachte Schrift schnell verblasst.
Tipp: Daher sollten Sie unbedingt alle steuerlich relevanten Thermopapier-Belege sofort kopieren und die Kopien samt Originalbelegen in Ihrem Belegordner aufbewahren.