Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappRöntgen nicht mehr nur zur Mammografie erlaubt

Röntgenstrahlen dürfen künftig vermehrt zur Früherkennung von Krankheiten eingesetzt werden. Das sieht ein Gesetz vor, dem der Bundesrat Mitte Mai zugestimmt hat. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich zur Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Das Gesetz erleichtert nun den Einsatz von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, wenn der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt.

Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon. Künftig gilt ein Referenzwert, um die Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen zu bewerten. Bei Überschreitung sind Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die umfassende Neuordnung des Strahlenschutzes setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013 in deutsches Recht um, ändert dazu zahlreiche Vorschriften und enthält über 60 Verordnungsermächtigungen. Die Novelle soll unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen, die Rechtslage an den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen und den Strahlenschutz übersichtlicher sowie vollzugsfreundlicher gestalten.

Quelle: Bundesrat Plenum kompakt

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.