Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappGröhe verschärft Regeln zum Impf- und Infektionsschutz

Künftig müssen die Leiter von Kindertagesstätten an das Gesundheitsamt melden, wenn die Eltern keinen Nachweis über die ärztliche Impfberatung vorlegen. Das sieht das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ vor, das am 1. Juni den Bundestag passiert hat. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit es wie geplant im Sommer in Kraft treten kann. „Die Impflücken in Deutschland sind noch immer zu groß“, rügte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Durch die neue Regelung könnten Gesundheitsämter dann auf die Eltern zugehen und sie zur Beratung einladen.

Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Wichtigkeit von Impfungen betont. Sie seien für Kinder von „erheblicher Bedeutung“, so die Richter. Sind sich Eltern in Belangen von erheblicher Bedeutung nicht einig, kann laut BGH auf Antrag das Familiengericht eingreifen und dem Elternteil die Entscheidung übertragen, dessen Auffassung mehr zum Wohle des Kindes ist. Im konkreten Fall war dies der Vater des Kindes, der für eine Impfung gemäß den STIKO-Empfehlungen plädierte (Az. XII ZB 157/16).

Darüber hinaus soll das neue Gesetz den Infektionsschutz verbessern. Kern ist der Auftrag an das Robert Koch-Institut (RKI), ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufzubauen. Hierüber sollen die Daten automatisiert verarbeitet werden, vom meldenden Arzt oder Labor über die Gesundheitsämter bis zum RKI hinweg. Die Meldung von bedrohlichen übertragbaren Erkrankungen soll Ärzten dann entweder über eine Online-Plattform oder über ihre Praxissoftware möglich sein, heißt es im Gesetzentwurf. So soll beim Meldeprozess für alle Beteiligten viel Zeit gespart werden, allein für Ärzte geht die Regierung von im Schnitt fünf Minuten weniger pro Fall aus.

Auch die Meldepflichten werden erweitert, so müssen etwa künftig bei Hepatitis B, C und D alle Nachweise gemeldet werden. Details finden sich dann in den Paragrafen 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes. Darüber hinaus müssen die Gesundheitsämter informiert werden, wenn in Pflegeheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften Skabies auftritt. Außerdem führt das Gesetz verbindliche Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken ein. Bis 30. Juni 2018 müssen GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft hierzu eine Vereinbarung vorlegen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.