Dipl.-Med. Ingrid Dänschel hat ihre Hausarztpraxis in der sächsischen Kleinstadt Lunzenau, gelegen zwischen Chemnitz und Leipzig, also einer Gegend, in der der demografische Wandel täglich zu erleben ist. „Pflege war hier schon immer ein großes Thema“, sagt Dänschel, die auch dritte stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes ist. „Und natürlich sind wir Hausärzte da oft die ersten Ansprechpartner.“ So haben sich auch in Dänschels Praxis in den vergangenen Monaten die Gespräche zum Thema gehäuft, schließlich gelten seit dem 1. Januar neue Regeln, die die Ansprüche auf Pflege deutlich ausweiten, vor allem für Demenzerkrankte (s. Der Hausarzt Sonderheft Geriatrie 10.3.17). „Das hat sich bei den Patienten herumgesprochen“, sagt Dänschel. Das werde dann in der Praxis oder beim Hausbesuch thematisiert.
So wie bei Dänschel dürften die neuen Regeln der Pflegebegutachtung – eine Folge des Pflege-Stärkungsgesetzes – derzeit gehäuft in Hausarztpraxen bundesweit thematisiert werden. In dem Gesetz geht es um die Voraussetzungen für ambulante und stationäre Pflege, erstmals wurden dabei auch Demenzpatienten berücksichtigt. Außerdem gibt es nun nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade. Dass jedenfalls die Anträge auf eine Pflegebegutachtung bei den für die Begutachtungen zuständigen Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) angestiegen sind, belegen die Zahlen des MDK-Spitzenverbands MDS. Knapp ein Drittel mehr Anträge habe es im ersten Quartal 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gegeben, gab MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick gerade bekannt. „Das neue Gesetz wirkt“, so sein 100-Tage-Resümee.
Bei dem geänderten Begutachtungsverfahren geht es nicht mehr vorrangig darum, wie viele Minuten Pflegebedarf ein Betroffener hat, sondern wie selbstständig er seinen Alltag bewältigen kann. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten des Patienten werden berücksichtigt, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Fähigkeit, Krankheiten zu bewältigen, und schließlich die Gestaltung des Alltagslebens. „Die neuen Begutachtungen kommen bei allen Beteiligten gut an“, zieht MDS-Chef Pick ein erstes Zwischenfazit. „Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen äußern sich positiv dazu.“ Hausärztin Dänschel teilt diesen Optimismus. „Das bisherige Manko, dass wir Demenzkranke gar nicht in die Pflege bekommen haben, wurde nun beseitigt“, sagt sie. Auch MDK-Gutachter selbst hätten diesen Missstand schon länger gesehen, erzählt Dänschel, aber daran aufgrund der Begutachtungsvorgaben nichts ändern können.
Ein Drittel mehr Anträge
690.000 Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit habe es im ersten Quartal 2017 gegeben, 31 Prozent mehr als im Vorjahresquartal, sagt MDS-Chef Pick. Das sei auch darauf zurückzuführen, dass viele Versicherte sehen wollten, ob sie nach den neuen Regeln eventuell doch pflegebedürftig seien. Rund 80 Prozent der im ersten Quartal durchgeführten 220.000 Begutachtungen hätten eine Pflegebedürftigkeit bescheinigt. 43.000 Mal wurde dabei der Pflegegrad 1, also der niedrigste, vergeben. Und auch rund die Hälfte der 54.000 in Pflegegrad 2 eingeteilten Versicherten hätten erst durch die neuen gesetzlichen Regelungen den Anspruch auf Pflege bekommen, schätzt Pick. Es handle sich dabei meist um Demenzerkrankte.
Rainer Kasperbauer, Geschäftsführer des bayrischen MDK, geht davon aus, dass es im gesamten Jahr 2017 ein Drittel mehr Begutachtungsanträge geben werde als im Vorjahr, in 2019 aber nur noch 21 Prozent mehr. Um die Mehrarbeit abzufangen, seien bundesweit 300 zusätzliche MDK-Gutachter eingestellt worden, 2.100 Mitarbeiter in der Pflege-begutachtung gebe es nun insgesamt. Trotzdem könnte die bislang gültige 25-Arbeitstage-Frist für eine Bearbeitung erst einmal nicht mehr eingehalten werden, sagte Peter Pick. „Wer heute einen Pflegeantrag stellt, muss mit einer Bearbeitungszeit von acht Wochen rechnen.“
Längere Bearbeitungszeit
Das sei durchaus ein Problem für die Pflegeeinrichtungen, wie Thomas Eisenreich aus der Geschäftsführung des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege in Reaktion auf die MDK-Zahlen erklärt. Der MDK betreibe „Lobhudelei“ in eigener Sache, sagt Eisenreich. So seien in Bayern teilweise heute noch Anträge aus dem November unbearbeitet. Florian Schoenauer vom Vorstand der Christlichen Arbeitsgemeinschaft e.V spricht sogar von einer „erschreckenden Entwicklung“. So lägen die „Neueinstufungen weit unter dem, was wir eigentlich erwartet hätten und unterhalb des Niveaus, das wir am Anfang des Jahres hatten“, sagt er. „Es gibt derzeit keine Pflegegrade 5, die vergeben werden.“
Bayerns MDK-Chef Kasperbauer hingegen meint, dass das neue Begutachtungssystem „näher an der Lebensrealität der Betroffenen“ sei. Und auch, wenn ein Bearbeitungsstau nicht zu leugnen sei, könnten Patienten in dringenden Fällen auch weiterhin davon ausgehen, schnell in ambulante oder statio-näre Pflege vermittelt werden zu können – eine der Hauptsorgen vieler Angehöriger, die von einem Pflegefall überrascht werden. So werde die gültige Ein-Wochen-Frist weiterhin eingehalten, sagt Kasperbauer, geht es um den Übergang vom Krankenhaus in eine Reha-Einrichtung. Bei Erstanträgen werde in aller Regel ebenfalls die 25-Tage-Frist gehalten. Im Umkehrschluss heißt das, dass vor allem bei Folge- und Höherstufungsanträgen mehr Geduld gefragt ist.
Die Ärzteschaft, sagt Pick, sei „sehr unterschiedlich über die neuen Regelungen“ informiert. Allerdings gehe er davon aus, dass sie grundsätzlich „über die Änderungen Bescheid weiß“ und „auch entsprechende Anstöße gibt, Anträge zu stellen“. Hausärztin Ingrid Dänschel betont, dass ihre Kollegen Bescheid wissen müssten über die neuen Regeln der MDK-Begutachtung, „weil wir als erste von Betroffenen angesprochen werden“. Das Thema werde daher auch bei hausärztlichen Thementagen, Fortbildungen und Qualitätszirkeln regelmäßig behandelt. Was sie sich jetzt noch wünsche, so Dänschel, sei die EBM-Finanzierung der in der Praxis stattfindenden Beratungen zur Pflege. „Aber mein Optimismus, dass sich da etwas tut, hält sich aus Erfahrung sehr in Grenzen.“