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kurz + knappNeuer HZV-Vertrag in Hessen

Der Hausärzteverband Hessen und die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK-VAG Hessen) haben einen neuen HZV-Vollversorgungsvertrag geschlossen. Er tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und soll den bisherigen Add-on-Vertrag zwischen der KV Hessen und dem BKK-Landesverband ablösen. Teilnahmeberechtigte Hausärzte können sich ab Oktober 2017 einschreiben. Ihre Teilnahmeerklärung reichen sie bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) ein. Versicherte können sich ab Januar 2018 einschreiben. Die Einschreibung wird besonders gefördert: Für die ersten 100 Patienten im Jahr 2018 erhält jeder teilnehmende Arzt eine einmalige Einschreibepauschale von je 10 Euro. Über Details zum Vertrag, Zuschläge und Einzelleistungen berichten wir in „Der Hausarzt“ 15 (20.9.2017).

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