Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am 4. Oktober über die Zulässigkeit des Numerus Clausus im Medizinstudium. Auf den Prüfstand kommt dann sowohl die Vergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) als auch durch die Hochschulen selbst. Derzeit werden bekanntlich die rund 9.000 Studienplätze pro Jahr in einem komplizierten Verfahren zugeteilt: Eine Vorabquote geht unter anderem an Ausländer aber auch an Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Von den restlichen Plätzen gehen 20 Prozent an die Abiturbesten, 20 weitere Prozent an die Bewerber mit der längsten Wartezeit. Die übrigen Plätze können die Hochschulen selbst zuteilen, wobei sie die Abiturnote „maßgeblich“ berücksichtigen müssen.