Leistungen und Kosten, die man mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern abrechnet, sind ab Oktober 2017 deutlich besser vergütet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) haben sich auf eine Honorarsteigerung von insgesamt 18 Prozent über einen Zeitraum von vier Jahren geeinigt.
Kommentar
Hausärzte können an dieser potentiellen Umsatzsteigerung auch teilhaben. Sie sind oft erste Anlaufstelle, wenn ein Arbeitsunfall passiert. Diese erste ärztliche Versorgung des Unfallverletzten kann nach der UV-GOÄ berechnet werden.
Der Hausarzt entscheidet dabei auch, ob der Verletzte über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig und/oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche erforderlich ist und eine Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgen muss. Erst dann muss er den Unfallverletzten unverzüglich an einen Durchgangsarzt (D-Arzt) überweisen.