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Cannabis für den Zeitraum 2019 bis 2022: In diesem Umfang hat die Cannabis-Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ausgeschrieben.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Weiterhin sei der Import von im Ausland angebautem Cannabis zu medizinischen Zwecken möglich. Derzeit könnten dies Kanada und die Niederlande.

Im September haben Deutsche Schmerzgesellschaft und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) darauf hingewiesen, dass nur bei wenigen Erkrankungen mit chronischen Schmerzen erwiesen ist, dass cannabisbasierte Arzneimittel helfen. „Es besteht keine ausreichende Evidenz, dass cannabisbasierte Arzneimittel in der Therapie bei Tumorschmerzen, rheumatischen und gastrointestinalen Schmerzen oder bei Appetitlosigkeit bei Krebs und AIDS wirksam sind“, erklärt Prof. Winfried Häuser, Präsident des Deutschen Schmerzkongresses. Dies gelte für Dronabinol, Nabilon, Medizinalhanf, THC/CBD-Spray, lautete ein Ergebnis von Häusers Auswertung von elf systematischen Übersichten zu diesem Thema. „Eine ausreichende Quantität der Evidenz besteht nur beim neuropathischen Schmerz“, sagt Häuser.

Auch bei Kopfschmerzpatienten sei die Studienlage zu dünn, als dass man einen regulären Einsatz von Cannabis empfehlen könne, ergänzt PD Dr. med. Stefanie Förderreuther, Präsidentin der DMKG.

Von einer Eigentherapie mit Cannabisblüten raten Experten ausdrücklich ab, da die Dosierungen ungenau seien und es zu unerwünschten, gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen kommen könne.

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