Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals den sogenannten Leistungsbedarfsfaktor für die Bedarfsplanung angepasst – mit positiven Auswirkungen für die Zahl der möglichen Hausarztsitze. Denn durch den zunehmenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung sinkt die sogenannte Verhältniszahl, also wie viele Einwohner auf einen Arzt kommen. Statt wie bisher 1.671 Bürger pro Hausarzt sieht die angepasste Richtlinie nurmehr 1.581 Einwohner je Hausarzt vor. Das sind pro Arzt immerhin 89 Patienten weniger.
Auf die 72,3 Millionen gesetzlich Versicherten hochgerechnet würde dies – rein nominell – rund 2.000 zusätzliche Hausarztsitze bundesweit bedeuten können. Die Bedarfsplanung erfolgt letztlich allerdings regional anhand der sogenannten Mittelbereiche und der Versorgungsgrade. Deswegen ist die Ermittlung der tatsächlichen Zahl der Arztsitze freilich wesentlich komplexer.