Seit 1. Januar gilt die Ernährungstherapie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose als Heilmittel. "Mit der Ergänzung der Heilmittel-Richtlinie soll die Versorgung verbessert sowie eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden", erklärt Sebastian Prechel-Radon für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Ernährungstherapie wird auf dem Muster 18 (Maßnahmen der Ergotherapie/Ernährungstherapie) verschrieben.
Ernährungstherapie ist nur dann verordnungsfähig, wenn sie als medizinische Maßnahme alternativlos ist, da ansonsten Tod oder schwere Behinderung drohen. In Deutschland betrifft dies nach Schätzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) circa 23.000 Patienten.
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