Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikUV-GOÄ: Neue Clearingstelle bei Problemen

Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist zum 1. Januar 2018 geändert worden. Neben Hinweisen auf neue Formtexte wurde in Paragraf 66 eine neue bundesweite Clearingstelle geschaffen. Sie löst die bisherigen landesweiten Schlichtungsstellen ab.

Kommentar

Die Clearingstelle steht ab sofort für Streitigkeiten, die sich aus Abrechnungsfragen oder aus dem Vertrag ergeben, für Ärzte zur Verfügung. Neu ist, dass bei Streitigkeiten jetzt auch direkt der Arzt Anträge stellen darf. Bisher musste man dafür den Umweg über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen beschreiten. Die Clearingstelle erreicht man unter der E-Mail-Adresse: Clearingstelle-Unfallversicherung@kbv.de. Sie wird abwechselnd von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geschäftsführend getragen. Den vollständigen neuen Vertrag gibt es bei der KBV: hausarzt.link/wLrr7

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.