Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist zum 1. Januar 2018 geändert worden. Neben Hinweisen auf neue Formtexte wurde in Paragraf 66 eine neue bundesweite Clearingstelle geschaffen. Sie löst die bisherigen landesweiten Schlichtungsstellen ab.
Kommentar
Die Clearingstelle steht ab sofort für Streitigkeiten, die sich aus Abrechnungsfragen oder aus dem Vertrag ergeben, für Ärzte zur Verfügung. Neu ist, dass bei Streitigkeiten jetzt auch direkt der Arzt Anträge stellen darf. Bisher musste man dafür den Umweg über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen beschreiten. Die Clearingstelle erreicht man unter der E-Mail-Adresse: Clearingstelle-Unfallversicherung@kbv.de. Sie wird abwechselnd von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geschäftsführend getragen. Den vollständigen neuen Vertrag gibt es bei der KBV: hausarzt.link/wLrr7