Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappGericht kassiert geschiedsten Preis von Arznei für Reizdarm

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) eine Schlappe erlitten. Die Richter haben den Erstattungspreis für Constella® (Linaclotid) aufgehoben, den die AMNOG-Schiedsstelle festgesetzt hatte. Bei der Preisfindung müssten die Kosten für die gesamte medizinische Versorgung berücksichtigt werden. "Verringern sich die zu vergütenden Leistungen, weil die Therapie mit einem neuen Medikament seltener Arztbesuche erfordert oder sich der Behandlungsaufwand reduziert, verringert sich auch die Gesamtvergütung", heißt es im Urteil (Az.: L 1 KR 295/14 KL). Auch das ärztliche Honorar spielt also eine Rolle.

Constella® ist für Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem Reizdarmsyndrom bei Obstipation zugelassen. Der G-BA hatte keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) – Ernährungsumstellung nach ärztlicher Beratung und symptomorientierte Behandlung – gesehen. Beim Erstattungspreis hatte er aber rein auf die Arzneimittelkosten für Mebeverin fokussiert, die ärztliche Ernährungsberatung sei nicht mit Kosten für die GKV verbunden. Der Hersteller hielt dies für ungerechtfertigt, da auch Psychotherapie als ZVT infrage komme. Dem schloss sich das LSG an, es hält das Vorgehen des G-BA für "nicht tragfähig". Der G-BA diskutiert nun, ob er in Revision geht.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.