In vielen Arztpraxen sind auch geringfügig Beschäftigte tätig. Damit keine Sozialabgaben anfallen, dürfen Minijobber 2024 durchschnittlich 538 Euro im Monat bzw. maximal 6.456 Euro pro Jahr verdienen. Erhalten sie mehr Lohn, fallen sie aus dem Minijob-Verhältnis heraus.
Allerdings gibt es Ausnahmefälle: Die Verdienstgrenze darf zweimal im Jahr um das Doppelte überschritten werden, wenn die Mehrarbeit aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheitsvertretung) erforderlich ist. Dann darf der Verdienst in zwei Monaten pro Jahr mehr als 538 Euro betragen – maximal also 1076 Euro.
Dies ist in Paragraf 8, Abs. 1b, SGB IV geregelt. Wichtig ist, dass der Grund für die Mehrarbeit vom Arbeitgeber gut dokumentiert wird.