Medizinischer DienstDaten für 2023: Bei 2680 Patienten Behandlungsfehler mit Folgen

Selten, aber folgenschwer: Unachtsamkeiten oder Fehlentscheidungen im OP-Saal oder Behandlungszimmer können Folgen haben. Im vergangenen Jahr registrierte der Medizinische Dienst insgesamt 151 "Never Events" - Versehen, die laut Gutachtern mit Präventionsmaßnahmen sicher vermeidbar gewesen wären.

Zwei Drittel der erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung.

Berlin. Statt der geplanten Operation wegen einer Zyste wurde eine 39-jährige Frau sterilisiert – der Grund: eine Verwechslung. Patienten oder Körperteile verwechseln, die falschen Medikamente verabreichen oder Gegenstände nach Operationen unbeabsichtigt im Körper zurücklassen – solche schwerwiegenden Fehler von Ärztinnen und Ärzten nennt der Medizinische Dienst “Never Events”.

Es sind Versehen, die laut Gutachtern niemals passieren dürften und durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. 151 Versehen dieser gravierenden Art registrierten die Gutachter im vergangenen Jahr. Das teilte der Medizinische Dienst bei der Vorstellung seiner Jahresstatistik 2023 in Berlin mit. Er fungiert als Begutachter für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen.

Insgesamt 75 Patienten starben demnach aufgrund der Fehler von medizinischem Personal. Im Jahr davor führten die Fachleute 84 Todesfälle auf solche Fehler zurück.  “Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht”, fordert der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer. Da es diese in den Krankenhäusern aktuell nicht gibt, erfasst die Statistik nur Fälle, die auf die Initiative der Patienten zurückgehen.

Denn aktuell läuft es so: Wer das Gefühl hat, dass bei der eigenen Behandlung ein Fehler passiert ist, der kann sich an seine gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese können dann den Medizinischen Dienst einschalten, um den Fall klären zu lassen. Erst dann landet der Fall in der Statistik. Fast 12.500 Mal kam es 2023 dazu, das sind rund 600 Gutachten weniger als im Vorjahr.

In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.177 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf den ambulanten Bereich (4.233 Fälle). 29,5 Prozent aller Vorwürfe (3.665 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 11,5 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.426 Fälle).

In den meisten Fällen (71,1 Prozent) wiesen die Fachleute dem medizinischen Personal demnach kein Fehlverhalten nach. In rund jedem fünften Fall (21,5 Prozent), also bei 2.679 Behandlungen, erlitten Patienten wegen eines Fehlers der Medizinerinnen und Mediziner einen Schaden. Damit bleibt die absolute Zahl der Vorfälle nahezu unverändert – im Vorjahr waren es nur 17 mehr. Bei allen weiteren Gutachten lag entweder kein Schaden vor, oder es konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Schaden und Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Die Zahlen der nachgewiesenen Fehler liegen weit unter einem Prozent aller Behandlungen in Deutschland. Zum Vergleich: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gibt es in den Praxen weit über 500 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr.

Während die Schäden bei den Patienten in den meisten Fällen (65,5 Prozent) nur vorübergehend sind, bleiben sie bei knapp einem Drittel (29,7 Prozent) der Betroffenen dauerhaft. Von den fehlerbedingten Dauerschäden stufte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 180 als schwer ein. Das bedeutet: Patienten sind nun pflegebedürftig, blind oder gelähmt.

Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler sei insgesamt wahrscheinlich deutlich höher. Experten vermuteten, dass es in einem Prozent aller stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schäden kommt. “Fachleute gehen außerdem davon aus, dass es jedes Jahr rund 17.000 fehlerbedingte, vermeidbare Todesfälle in unseren Krankenhäusern gibt”, erklärte Vorstandschef Gronemeyer. Er berief sich dabei unter anderem auf eine Studie im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.

Damit aus diesen Fehlern gelernt werden kann und sie sich nicht wiederholen, braucht es nach Ansicht des Medizinischen Dienstes eine Pflicht, solche Fälle zu melden – sanktionsfrei und pseudonymisiert. “Wenn solche Fehler passieren, dann bestehen Risiken im Versorgungsprozess, denen systematisch nachgegangen werden muss”, forderte Gronemeyer. Er kritisierte, dass die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform keine Verfahren zur Vermeidung von Fehlern enthalte. Diese seien im Ausland längst üblich.

Auf dpa-Anfrage teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit, Kliniken und Praxen seien bereits gesetzlich verpflichtet, Fehlermeldesysteme umzusetzen. “Sowohl im vertragsärztlichen Bereich als auch in Krankenhäusern verdeutlichen Auswertungen einen hohen Umsetzungsstand von Fehlermanagement und Fehlermeldesystemen”, heißt es aus dem Ministerium.

Damit Betroffene entschädigt werden könnten, brauche es einen Härtefallfonds, wie er im Koalitionsvertrag versprochen sei. “Es kann nicht sein, dass die Geschädigten viele Jahre warten müssen, um zu ihrem Recht zu kommen”, kritisierte Brysch und forderte vom Gesundheitsminister einen Gesetzesentwurf. Das BMG teilte mit, es werde geprüft, ein Konzept für die Ausgestaltung eines Härtefallfonds in Auftrag zu geben.

dpa/red

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.