Eigentlich sollten Praxen ab dem 1. Juli nur noch von der KBV zertifizierte Software für die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einsetzen. So sieht es das Digitale-Versorgungs- und Pflege-Modernisierungsgesetz vor.
Da eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter vor dem 1. Juli aufgrund von Umsetzungsproblemen nicht sichergestellt werden konnte, wurde die Frist auf den 1. Oktober 2024 verschoben, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über ihre Praxisnachrichten im Juni mit. DiGA-Verordnungssoftware, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, darf auch jetzt schon eingesetzt werden.
red