Berlin. Seit 2023 dürfen Apothekerinnen und Apotheker bereits Grippeschutzimpfungen und Impfungen gegen Corona durchführen. Dieses Impfangebot soll laut Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) erweitert werden.
Demnach sollen in Apotheken auch Impfungen mit Impfstoffen durchgeführt werden, die “keine replikationsfähigen Krankheitserreger enthalten”.
Auch sollen künftig patientennahe Schnelltests (zur in-vitro-Diagnostik übertragbarer Erkrankungen) in Apotheken erlaubt sein. Dafür soll der Arztvorbehalt im Paragrafen 24 Infektionsschutzgesetz aufgehoben werden, heißt es im Entwurf.
Hausarztpraxen haben den Überblick
“Dass zukünftig Apotheken alle möglichen Impfungen – von der Tetanus- bis zur FSME-Impfung – anbieten können, ist eine Sackgasse und wird nicht dazu führen, dass die Impfquoten steigen. Dass diese Rechnung nicht aufgeht, zeigt die sehr geringe Anzahl an Corona- und Grippeimpfungen, die in den letzten Jahren in den Apotheken durchgeführt wurden – und das, obwohl massiv hierfür geworben wurde”, erklären Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
An Angeboten mangele es nicht, meinen die beiden Bundesvorsitzenden weiter. Es gebe in Deutschland mehrere zehntausend Praxen, in denen sich Patientinnen und Patienten impfen lassen.
Besser wäre es, so der Vorschlag des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, die Beratungskompetenz der Apotheken stärker zu nutzen und einen festen Prozess zu etablieren. So könnten Impflücken erkannt und die Betroffenen anschließend strukturiert in die Praxen vermittelt werden. So könne der Gesamtüberblick über notwendige bzw. fehlende Impfungen sichergestellt werden.
Medikamentenabgabe ohne Apotheker
Grundsätzliches Ziel des Referentenentwurfs zur Apothekenreform ist, ein flächendeckendes Apothekennetz mit persönlicher Vor-Ort-Beratung zu erhalten. Insbesondere – heißt es im Entwurf – sollen Honoraranreize für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen geschaffen werden. Honoraranreize soll es beispielsweise für geleistete Notdienste geben. So sollen die packungsbezogenen Zuschläge zur Vergütung in den Notdiensten deutlich erhöht werden.
Auch der Telepharmazie ist ein Abschnitt gewidmet. So sollen bei der Arzneimittelabgabe eine Videokonsultation ermöglicht werden. Apotheken und Filialen können auch vorübergehend öffnen, wenn eine “erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt”, hieß es bereits im Eckpunktepapier zur Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums Ende Dezember 2023. Dies findet sich auch im Referentenentwurf wieder.
Von der ABDA hagelt es Kritik Richtung BMG
Starke Kritik am Referentenentwurf zur Apothekenreform übt auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Die Reform bedrohe die Arzneimittelversorgung der Menschen und “ist keine Weiterentwicklung der apothekerlichen Tätigkeit in den Apotheken vor Ort, sondern kommt einem Trojanischen Pferd gleich. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten”, erklärt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Dass Medikamente in Apotheken nach dem Entwurf auch ohne Apotheker abgegeben werden dürfen, nennt Overwiening einen schweren “Tabubruch”.