Selbstständigen Frauen soll während der Schwangerschaft und nach der Geburt gleichwertige Mutterschutzleistungen eingeräumt werden, wie es sie für Arbeitnehmerinnen gibt.
Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde vom Land Nordrhein-Westfalen am 22.3. in den Bundesrat eingebracht und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Auch freiberufliche Ärztinnen könnten dann in der Schwangerschaft und nach der Entbindung profitieren.