Berlin. Eigentlich hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Vertreterinnen und Vertretern der Länder versprochen, ihnen Anfang Dezember einen neuen Gesetzentwurf zur geplanten Krankheitsreform zur Prüfung vorlegen zu wollen.
Darauf angesprochen verwies Lauterbach am Montag (29.1.) bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder auf das Transparenzgesetz, das vor der eigentlichen Krankenhausreform verabschiedet werden müsste. Hier stellen sich einige Länder aber weiterhin quer.
Zum Transparenzgesetz wurde deshalb im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen. Einigkeit herrschte unter den Gesundheitsministerinnen und -minister, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit brauchen, auf was sie sich künftig einstellen müssen.
Doch keine Zustimmungspflicht bei der Klinikreform
Lauterbach versprach, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig rückte Lauterbach von seiner „bisherigen Verabredung“ ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werden, heißt es in der GMK-Medieninformation.
Der Streit um das Register dürfe die Arbeit an der dringend notwendigen Krankenhausreform nicht länger verzögern, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer am Dienstag (30.1.). Eine solche Reform könne nur gelingen, wenn Bund und Länder sie gemeinsam umsetzten. Ein einseitiges Vorgehen des Bundes, wie es der Minister angekündigt habe, werde keine Lösung bringen, so Reinhardt.
GMK fordert unter anderem MVZ-Regulierungsgesetz
Neben diesem Streitpunkt hat die GMK, die in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin (CDU) Schleswig-Holstein, geführt wird, noch folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Bund soll sich bis Ende Februar weiter um die Anschlussfinanzierung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kümmern.
- Die Bundesregierung soll „unverzüglich einen Entwurf für ein MVZ-Regulierungsgesetz vorlegen“, dass sich an dem Maßnahmenkatalog des Bundesrates vom 16.6.2023 orientiert.
- Bei der Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst bitten die Länder den Bund dafür zu sorgen, dass am Notdienst teilnehmende Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Bedingungen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können.
- Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sollen verpflichtet werden, die durchgehende Funktionsfähigkeit ihrer Praxissoftware zu gewährleisten. Das Bundesgesundheitsministerium sollte entsprechende rechtliche Regelungen prüfen.
- Die Bund-Länderarbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen soll sich zu den Problemen der Praxisverwaltungssysteme und der Anbindung an die Telematikinfrastruktur beraten.
Die Beschlüsse vom 29.1. finden Sie unter: GMK Beschlüsse