Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

UrteilBundesverwaltungsgericht: Kein Pentobarbital für Schwerstkranke

Zwei Kläger scheiterten vor dem Bundesverwaltungsgericht: Obwohl sie an schweren Erkrankungen leiden, dürfen sie kein Natrium-Pentobarbital zum Suizid erwerben.

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt nicht den Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung.

Leipzig. Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung darf nicht erworben werden – auch nicht, wenn die Menschen schwer erkrankt sind, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag (Az. G3 C 8.22, Urteil vom 07. November 2023).

Geklagt hatte ein an Multipler Sklerose erkrankter 53-jähriger Mann, der unterhalb der Arme gelähmt ist und schon lange auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Der andere 1944 geborene Kläger leidet an Krebs, im November 2015 wurde bei ihm ein Burkitt-Lymphom im Stadium 4 diagnostiziert.

Mit dem Grundgesetz vereinbar

Beide Männer baten darum, mit Natrium-Pentobarbital Suizid begehen zu dürfen. Bereits in den Vorinstanzen wurde das Begehren abgesagt.

Auch das Bundesverwaltungsgericht teilte nun die Auffassung, dass es „angesichts der Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbst bestimmtes Sterben vereinbar“ ist.

Ärztin oder Arzt könnten helfen

Für Sterbewillige bestehe die realistische Möglichkeit, über eine Ärztin oder einen Arzt Zugang zu (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu erhalten, mit denen eine Selbsttötung durchgeführt werden könne, so eine Begründung im Urteil, bei dem die Richter bereits auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Münster hinwiesen.

Diese Alternativen seien zwar für die Sterbewilligen mit Belastungen verbunden. Denn sie müssten eine ärztliche Person finden, die bereit sei, die notwendige pharmakologische und medizinische Unterstützung zu leisten. Sie könnten sich bei der Suche allerdings helfen lassen, urteilten die Richter. (at)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.