Brüssel. Die Europäische Kommission hat den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Bei Nuvaxovid handelt es sich um eine protein-basierte Vakzine.
Das Paul-Ehrlich-Institut teilt dazu mit: “Bei seiner Entscheidung, die Zulassung zu empfehlen, bewertete der CHMP (Anm. d. Red.: Bewertungsausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde EMA) Labordaten, die zeigen, dass der angepasste Impfstoff eine angemessene Immunreaktion gegen XBB.1.5 auslösen kann. Der Ausschuss berücksichtigte auch Daten aus einer Studie mit zuvor geimpften Erwachsenen, die zeigten, dass Nuvaxovid, wenn es an einen anderen verwandten Sars-CoV-2-Stamm, Omicron BA.5, angepasst wurde, eine starke Immunreaktion gegen diesen Stamm auslösen konnte.”
Auf der Grundlage dieser Daten sei der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass Nuvaxovid XBB.1.5 voraussichtlich eine angemessene Immunreaktion gegen XBB.1.5 auslösen wird. Das Sicherheitsprofil von Nuvaxovid XBB.1.5 dürfte nach Einschätzung des CHMP mit dem des ursprünglich zugelassenen Nuvaxovid vergleichbar sein. Dies wurde auch durch die klinischen Daten bestätigt, die für die Version des Impfstoffs gegen Omicron BA.5 vorliegen.
Die häufigsten Nebenwirkungen von Nuvaxovid XBB.1.5 sind demnach Schmerzen und Empfindlichkeit an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und allgemeines Unwohlsein.
Die STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen bei bestehender Basisimmunität unter anderem für Personen ab sechs Monaten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, Personen ab 60 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegendes Personal. Verabreicht werden sollte die Auffrischimpfung in der Regel zwölf Monate nach der letzten Impfung oder Infektion.
Dafür empfiehlt die Impfkommission einen für die jeweilige Altersgruppe zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoff. Auch Nuvaxovid kann bei über 18-Jährigen bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung für die Auffrischimpfung verwendet werden, ist jedoch nach Einschätzung der STIKO in der Schutzwirkung unterlegen. In Ausnahmefällen ist auch die Anwendung bei 12-17-Jährigen laut STIKO möglich.
red