Berlin. Schon ab Mai 2024 sollen Patientinnen und Patienten in einem leicht verständlichen und online verfügbaren Atlas – einem sogenannten „Transparenzverzeichnis“ – Leistungsmerkmale von 1700 Kliniken in Deutschland finden. Das entsprechende Krankenhaustransparenzgesetz hat der Bundestag am Donnerstag (19. Oktober) verabschiedet.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss also nicht zustimmen.
Die Fraktionen der Ampelkoalition stimmten dem Gesetz zu. Union, AfD und Linke stimmten dagegen. Zuletzt waren im Gesundheitsausschuss noch verschiedene Ergänzungen zu den enthaltenen Angaben am Gesetzentwurf vorgenommen worden.
Welche Leistungen in welcher Klinik?
Konkret soll auf dem Portal zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen – differenzierend nach Leveln und Leistungsgruppen – anbietet. Dabei sollen unter anderem folgende Angaben zu finden sei:
- Fallzahlen von Leistungen
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal im Verhältnis zum Leistungsumfang
- Zahl der beschäftigten Hebammen
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
- Zertifizierungen
- Notfallstufen
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten dann für das Verzeichnis auf.
Die Angaben sollen “übersichtlich und allgemeinverständlich” sein und aktualisiert werden, heißt es im Gesetzestext.
Darüber hinaus ist der Grundgedanke jedoch kein neuer: Bereits heute sind Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Die erhobenen Daten werden auch von verschiedenen Vergleichsportalen genutzt: Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzten können darüber schon heute Krankenhäuser vergleichen und das passende auswählen. Stand heute sind verschiedene solcher Portale, unter anderem bei verschiedenen Krankenkassen, vorhanden – sie sollen künftig maschinenlesbar weitere Daten aus dem Krankenhaustransparenzregister erhalten.
Auch wenn das neue Register in erster Linie den Kliniksektor betrifft, so könnte es sich auch im Alltag von Hausärztinnen und Hausärzten als neues Werkzeug herausstellen.
“Neue” Informationsquelle für Patientinnen und Patienten
Denn mit dem interaktiven Klinik-Atlas würde die „individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten” gestärkt, so das Ziel von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses „geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert für sich und ihre Angehörigen, für ihre Freunde die richtige Klinik zu wählen“, so Lauterbach.
Hausärztinnen und Hausärzte könnten Versicherte, bei denen beispielsweise ein operativer Eingriff ansteht, also auf das Register verweisen.
SPD-Politiker Matthias Mieves rief im Gesundheitsausschuss sogar das Ziel aus, das „Check24 für Krankenhäuser“ zu bauen. Ähnlich wie heute bereits online Handyverträge verglichen oder der Urlaub geplant werden könne, sollten in ähnlicher Weise künftig auch Krankenhäuser und Behandlungen miteinander verglichen werden.
“Nachschlagewerk” für Hausärztinnen und Hausärzte?
Darüber hinaus könnten Hausärztinnen und Hausärzte das Register selbst nutzen, um bei Rückfragen Auskunft geben zu können. Denn erfahrungsgemäß ist die Hausarztpraxis auch erster Ansprechpartner, wenn für einen stationären Eingriff verschiedene Kliniken zur Auswahl stehen und die Patienten unsicher in ihrer Wahl sind.
Gerade bei komplizierten Eingriffen könnten Hausärzte damit gezielter Hilfestellung geben – im Idealfall, wie angekündigt, ohne zeitaufwändige Recherchen, sondern einfach und mit wenigen Klicks.
Das Transparenzgesetz ist laut Lauterbach der erste Baustein der vierteiligen geplanten Krankenhausreform. Nach dem Vorhaben des Transparenzgesetzes folge die Einführung der Vorhaltepauschalen, anschließend die Reform der Notfallversorgung und danach die Reformierung der Rettungsdienste, kündigte Lauterbach an.
Das könnte bedeuten, dass die Reform der Rettungsdienste und der Notfallversorgung in einzelne Gesetzentwürfe und nicht zeitgleich in das Gesetz zur Krankenhausreform münden sollen.