Angemessene Finanzierung und Vergütung
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordern vom Gesetzgeber und der Selbstverwaltung
- die Entbudgetierung: Die “MGV+” im hausärztlichen Bereich ist von der Politik versprochen worden und muss nun endlich (2023!) beschlossen werden. Da der aktuelle EBM die tatsächlichen Aufwände der hausärztlichen Teams nicht angemessen abbildet, gefährdet ein reines EGV-System die Finanzierung der Praxen.
- eine umgehende und grundlegende EBM-Reform mit folgenden zentralen Inhalten: Hausärztliche Versorgung konkretisieren, stärken und aktiv finanziell fördern; mehr continuity of care und weniger Einzelleistungen; Steuerung insbesondere von multimorbiden Menschen im EBM abbilden und fördern; angemessene Finanzierung der Hausbesuche; Kalkulation aller hausärztlichen Leistungen (Mix von Ärztlicher Leistung (AL) und technischer Leistung (TL)), angepasst an die hausärztliche Arbeit; Inflationsausgleich über eine faire Steigerung des Orientierungspunktwerts; Kopplung der Lohnkosten für Mitarbeitende eins zu eins an die Entwicklung im stationären Sektor.
Reform der Versorgungsstrukturen
Die Delegierten fordern vom Gesetzgeber und der Selbstverwaltung
- die Abschaffung der starren Quartalslogik im ambulanten Bereich, die in ihrer aktuellen Form Fehlanreize in der Versorgung setzt.
- auskömmliche, quartalsübergreifende Struktur- oder Vorhaltepauschalen (analog Krankenhaus), um Einrichtung und Erhalt allseits verfügbarer Praxisstrukturen einfach und nachhaltig zu finanzieren.
- die Umsetzung des Primats “Versorgung am Bedarf, nicht an Bedürfnissen” im Zuge der Reform der Notfallversorgung. Bei der Erarbeitung von Reformvorschlägen sind alle an der (Notfall-) Versorgung teilnehmenden Gruppen zu beteiligen.
- die Berücksichtigung der Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit (SVR) “Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung” (Gutachten 2018) sowie der WHO-Empfehlung aus 2008, wonach die Orientierung von Gesundheitssystemen stärker auf die gesundheitliche Primärversorgung ausgerichtet werden muss.
HZV als Präventionsleistung fördern!
Die Delegierten fordern vom Gesetzgeber und dem Bundesministerium für Gesundheit, dass
- die Teilnahme an der HZV auch formal durch den Gesetzgeber als Präventionsleistung anerkannt und durch die Krankenkassen, im Rahmen ihrer Präventions- und Bonusprogramme für die Patientinnen und Patienten, bonifiziert wird.
- auch Krankenkassen davon profitieren, wenn ihre Versicherten mehr hausärztliche Steuerung in Anspruch nehmen und sich darauf aufbauend die Inanspruchnahme gebietsfachärztlicher und stationärer Versorgung am Versorgungsbedarf orien- tiert.
Moderne Teamstrukturen in Praxen fördern!
Die Delegierten fordern vom Gesetzgeber und der Selbstverwaltung
- die finanzielle Stärkung der wertvollen Arbeit der Praxisteams im EBM, etwa in Form eines längst überfälligen fairen Teampraxis-Zuschlages.
- keine Zersplitterung der Versorgung mit immer neuen Schnittstellen (zum Beispiel Gesundheitskiosk), sondern Stärkung der bestehenden Teams und Praxen und ein klares Bekenntnis zur hausarztzentrierten, multiprofessionellen Teampraxis (HÄPPI) mit hybrider (digital und analog) persönlicher, patientenzentrierter Versorgung.
Digitalisierung darf Versorgung nicht gefährden
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die gemeinsame Selbstverwaltung auf:
- Es ist sicherzustellen, dass die TI, deren Anwendungen und deren Komponenten vor einem Roll-Out unter Realbedingungen flächendeckend getestet wurden und fehlerlos funktionieren.
- Prozesse sind vollständig zu digitalisieren. Unvollständige Teildigitalisierung lehnen wir ab.
- Die hausärztlichen Praktikerinnen und Praktiker sind eng in alle technischen Entwicklungen und Konzeptionen einzubeziehen.
- Die Digitalisierung darf nicht per Zwangsmaßnahmen eingeführt und erzwungen werden.
- Es sind Mechanismen zu erarbeiten, die die Betreiber der TI sowie die Hersteller/Anbieter von TI-Anwendungen, TI-Komponenten und PVS-Herstellern in die Haftung nehmen und die Praxen im Falle von Fehlern und Ausfällen entschädigen.
Änderung der ÄApprO muss kommen!
Die Delegierten fordern vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Verordnungsgeber sowie den Landesministerien für Gesundheit und Wissenschaft:
- Die Allgemeinmedizin muss entsprechend dem Konsens zum Masterplan Medizinstudium 2020 endlich in der Approbationsordnung gestärkt werden. Dafür ist mindestens die Reform der Approbationsordnung für Ärzte nach den mit den Ländern abgestimmten Vorschlägen des BMG zeitnah umzusetzen. Der Referentenentwurf “Verordnung zur Neuregelung der Ärztlichen Ausbildung” des BMG vom 15. Juni 2023 ist unverändert zu beschließen.
- Die Einrichtung zusätzlicher Studienplätze der Humanmedizin darf erst nach Umsetzung der neuen Approbationsordnung für Ärzte erfolgen.
- Die Ausbildung muss darüber hinaus viel stärker ambulant erfolgen, um dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung gerecht zu werden. Es ist für ein funktionierendes Gesundheitssystem nicht sinnvoll, mehr Geld in ein ungesteuertes Ausbildungssystem zu geben.
Strukturreform im Gesundheitswesen zur Effizienzsteigerung
Die Delegiertenversammlung fordert den Vorstand auf, auf den Gesetzgeber einzuwirken, zeitnah eine grundlegende Strukturreform zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen einzufordern und mit diesen Vorschlägen einer reinen Forderungsdiskussion nach mehr Geld entgegenzutreten.
Folgende Maßnahmen wären zu empfehlen:
- Strukturelle Defizite des deutschen Gesundheitswesens zu benennen und konstruktive Veränderungsvorschläge auszuarbeiten.
- HÄPPI-Konzept als strukturelle Antwort auf diese Probleme.
- Bonifizierung der freiwilligen Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung, z. B. Reduktion der Krankenkassenbeiträge.
- Schnittstellendefinition und Diskussion, um die vorhandenen Parallelstrukturen zu überdenken und zu optimieren und effizientere Wege durch das Gesundheitswesen aufzuzeigen.
Sicherung und Stärkung des hausärztlichen Praxisteams
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordern die Krankenkassen auf, die Weiterqualifizierung von nichtärztlichen Mitgliedern des hausärztlichen Teams finanziell zu fördern.
Keine Gesundheitswarnungen durch Kassen an Versicherte
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber auf, die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) geplante automatisierte Verarbeitung von Daten zu Zwecken des Gesundheitsschutzes (§ 25b SGB V_neu) zu streichen.
Das E-Rezept muss einfach und reibungslos funktionieren!
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber, die Selbstverwaltung und die PVS-Hersteller auf, die Funktionalität des E-Rezepts innerhalb des Praxisablaufes zu verbessern. Dabei darf die Ausstellung eines E-Rezeptes den Praxisalltag nicht behindern.
Bei Problemen der Funktionalität sind die PVS-Anbieter in die Verantwortung zu nehmen. Im Rahmen der Gesetzgebung zum Digitalisierungsgesetz ist auf die geplanten Sanktionen gegen die Ärzteschaft zu verzichten. Überdies muss die Versorgung von Pflegeheimen mit Medikamenten auch im E-Rezept sinnvoll und ohne zusätzlichen Aufwand möglich sein.
Medikationsmanagement in der “ePA für alle”
Als eine der ersten Anwendungen der “ePA für alle” ist im “Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens” (DigiG) die Einführung eines Medikationsmanagements geplant.
Dieses soll die Übersicht und damit die Sicherheit in der Versorgung mit Medikamenten deutlich verbessern. Dies unterstützt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ausdrücklich.
Gerade bei der Komplexität muss die Ausgestaltung dieses Medikationsmanagements einfach, praxistauglich und die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Daher fordert die Delegiertenversammlung den Gesetzgeber auf, bei der Einführung des Medikationsmanagements fünf Punkte sicherzustellen.
Diese finden sich in der Gesamt-Beschlussübersicht unter www.hausarzt.link/6bTnq
Elektronische Patientenakte praktikabel umsetzen
Die Delegiertenversammlung fordert den Gesetzgeber auf, im aktuellen “Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens” (DigiG) darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorgaben zur “ePA für alle” folgende Punkte sicherstellen:
- Die “ePA für alle” muss einfach sein. Das heißt, es bedarf keiner weitergehenden Schulungen oder Informationen oder Erklärungen für die Ärztin/den Arzt, die Praxismitarbeitenden oder die Patientinnen und Patienten. Die Akte muss intuitiv in den Versorgungsalltag integrierbar sein.
- Die “ePA für alle” muss nutzbar sein. Das heißt:
- Sie muss so performant betrieben werden, dass beispielsweise Uploads, Downloads oder Sicherheitskontrollen die Versorgung in den Praxen nicht verlangsamen. Massenprozesse, bei denen die Technik länger als drei Sekunden in Anspruch nimmt, sind ein Klotz am Bein der Versorgung und kosten effektiv Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
- Darüber hinaus sind strukturierte Daten Voraussetzung dafür, dass die Daten der ePA für die alltägliche Arbeit genutzt werden, weil nur so die richtigen Daten überhaupt gefunden werden können.
- Die Synchronisation relevanter Daten aus dem PVS muss automatisiert erfolgen. Jegliches aktives Management der Inhalte von der ePA ins PVS oder vice versa würden die ohnehin kaum verfügbaren zeitlichen Ressourcen der Hausärztinnen und Hausärzte überfordern.
- Auch die Zugriffsrechte dürfen keinen Aufwand in den Praxen auslösen. Zugriffsrechte für Hausärztinnen und Hausärzte müssen so gestaltet sein, dass auch passive Nutzer der ePA davon profitieren. Das bedeutet, Hausärztinnen und Hausärzte müssen unbefristet Zugriff auf die Akten ihre Patientinnen und Patienten erhalten.
Quote für telemedizinische Leistungen anpassen
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, die Festlegung einer Quote für telemedizinische Leistungen wie im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) geplant, in die Gestaltungshoheit der Partner des Bundesmantelvertrags zu überführen.
Ebenso fordern die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die Selbstverwaltung auf, angemessene arztgruppenindividuelle Quoten für telemedizinische Leistungen zu vereinbaren (z.B. für den hausärztlichen Versorgungsbereich maximal 50%).
Der Gesetzgeber wird überdies aufgefordert, die Möglichkeit der Erbringung telemedizinischer Leistungen außerhalb der Praxisräume auch innerhalb der Pflichtstunden zu ermöglichen.
Geeignete Rahmenbedingungen für Fernbehandlungen schaffen
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die ambulante hausärztliche Versorgung im Zuge der fortschreitendenden Digitalisierung zu stärken und nicht durch Anbieter ausschließlich telemedizinischer Dienstleistungen / alleiniger Fernbehandlungen zu schwächen und so die ambulante Versorgungssicherheit der Bevölkerung nachhaltig zu gefährden.
Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit beibehalten und auf Kinder-AU erweitern
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird aufgefordert, die aktuellen Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese unverändert beizubehalten und die bis zum 31. Januar 2024 zu treffenden Regelungen entsprechend vorzubereiten.
Darüber hinaus fordern wir den G-BA auf, die Kind-AU mit gleichen Kriterien analog zu diesen Vorgaben zu regeln.
Echten Mehrwert aus Digitalisierung generieren
Die Delegiertenversammlung fordert die Politik, die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie weitere Leistungserbringer (z. B. Apotheken, Betreiber von Pflegeheimen) auf, Maßnahmen zu ergreifen, die einen echten Mehrwert und Nutzen aus den vorhandenen digitalen Strukturen bieten.
Hierzu haben wir zwei konkrete Vorschläge, die zügig umzusetzen sind.
- Wir fordern automatisierte Prüfverfahren beim Einlösen von Rezepten in Apotheken. Diese dürfen bei Annahme keinen Regress zur Folge haben.
- Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (bzw. zukünftig die digitale Version) muss verpflichtend so in die digitalen Pflegeverwaltungssysteme integriert sein, dass eine direkte (und zukünftig auch digitale) Übermittlung im Austausch mit den Arztpraxen sicher und ohne Zeitverzug möglich ist.
Nationale Agentur für Digitale Medizin
Die Delegiertenversammlung begrüßt den geplanten Umbau der Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten bei der Entwicklung und beim Betrieb der digitalen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen.
Sie fordert das BMG auf, den Umbau der gematik in eine Nationale Agentur für Digitale Medizin so zu gestalten, dass diese erfolgreich die Digitalisierung im Gesundheitswesen mitgestalten kann. Dies setzt insbesondere voraus:
- Die neue gematik muss eng mit den hausärztlichen Praxen zusammenarbeiten und deren Bedürfnisse und Anforderungen verstehen und umsetzen.
- Die neue gematik muss die Prozesse vor Ort verstehen und z. B. durch umfassende Hospitationen Praxiserfahrung sammeln.
- Die neue gematik darf nur Anwendungen ins Feld lassen, die abschließend entwickelt sind und vor dem Start umfangreich erprobt wurden, damit sie im Roll-Out stabil funktionieren.
- Die neue gematik muss Fehlermeldungen und Störungen offen und transparent kommunizieren, damit Praxen vor Ort darauf reagieren können. Sie muss Verantwortung für Prozesse und Fehler übernehmen und klare und transparente Kommunikationsketten für die Praxen sicherstellen, wenn dort Fehler oder Systemausfälle auftreten.
- Die neue gematik darf mit ihren technischen Spezifikationen und Festlegungen nicht den Entscheidungs- und Handlungsspielraum in den Praxen bzw. in der Versorgung einschränken, sondern sollte stattdessen Entscheidungs- und Handlungsspielräume erweitern.
Entschädigung für Ausfall / Störung der Telematikinfrastruktur
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, dass die Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI), der Anwendungen in der TI sowie der für die TI erforderlichen Komponenten in den ärztlichen Praxen für den Ausfall der notwendigen Technik haften und unmittelbar schadensersatzpflichtig werden.
Dabei sollen die Betreiber, im Sinne einer Beweislastumkehr, nachweisen, dass die von ihnen zur Verfügung gestellte Technik über den gesamten Quartalszeitraum störungsfrei funktioniert hat.
Für Ausfallzeiten durch technische Störungen oder einen fehlenden Nachweis des störungsfreien Betriebs hat der Betreiber eine angemessene Entschädigung, z. B. analog zur Entschädigung bei der Deutschen Bahn, an die betroffenen Praxisinhaber zu zahlen.
Einführung klimasensible Beratung im EBM
Die Delegierten fordern den Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf, eine EBM-Position im hausärztlichen Versorgungsbereich für eine klimasensible Beratung im EBM mit zusätzlichem Geld zu schaffen und eine finanzielle Förderung von baulichen Hitzeschutzmaßnahmen in den Praxen zu gewähren.
Bürokratie-Wahnsinn mit dem BüFoG stoppen
Die Delegiertenversammlung fordert die Politik nachdrücklich auf, ein “Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetz” (BüFoG) auf den Weg zu bringen. Dieses ist so auszugestalten, dass es künftig eine gesetzlich verankerte Notwendigkeit wird, vor der Einführung neuer Gesetze und Verordnungen sowohl den Zeitaufwand als auch den Kostenrahmen für die Arztpraxen zwingend zu prüfen und zu veröffentlichen!
Zur Bewertung der Ergebnisse des BüFoG sind unabhängige Bürokratiebeauftragte zu benennen, die für die Evaluierung neuer Gesetzesvorhaben im Hinblick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand verantwortlich sind.
Sofortmaßnahmen zum Bürokratieabbau – mehr Zeit für Patientenversorgung!
Die Delegiertenversammlung appelliert eindringlich an alle politisch Verantwortlichen, an die gesetzlichen Krankenkassen sowie an die ärztlichen Selbstverwaltungen, den vollmundig angekündigten Bemühungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und insbesondere in den Hausarztpraxen endlich sichtbare Taten folgen zu lassen.
Konkrete Sofortmaßnahmen:
- Anhebung der Bagatellgrenze bei unverzichtbaren Prüfverfahren von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf 500 Euro pro Praxisärztin bzw. -arzt pro Quartal.
- Beendigung des Missbrauchs von Arztpraxen als externe Gutachter für Versorgungsämter und Gerichte.
- Vollständige Abschaffung von Abteilungen bei Krankenkassen und KVen, deren reiner Selbstzweck die Kontrolle bürokratischer Vorgaben ist.
Beanstandung der Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des G-BA
Die Delegiertenversammlung fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Beanstandung der Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) betreffend die Rücküberweisung von Patientinnen und Patienten in den ambulanten Bereich aufzuheben.
Sicherstellung der primären hausärztlichen Versorgung
Der Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes soll die KBV auf das Problem aufmerksam machen, dass freie hausärztliche Sitze von Ärztinnen und Ärzten übernommen werden, die dann nur noch im Rahmen einer Subspezialisierung arbeiten (zum Beispiel diabetologisch, kardiologisch, onkologisch, rheumatologisch) und somit diesen Sitz der hausärztlichen Versorgung entziehen.
Maßnahmen zur Honorarentwicklung
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, auch mit anderen Verbänden und Organisationen geeignete politische Maßnahmen und mediale Kampagnen bezüglich der aktuellen Honorarentwicklungen zu entwickeln und umzusetzen.
Perspektive Hausarzt
Die Delegierten bitten die Landesverbände, die Stiftung Perspektive Hausarzt bekannt zu machen, z. B. durch eine Verlinkung der jeweiligen Landesverbands- Homepage mit der Homepage der Stiftung.
Arbeitsgruppe Anstellung
Die Projektgruppe Anstellung, die im Mai 2019 beschlossen und 2019 vom Vorstand ins Leben gerufen wurde, soll als bundesweite Arbeitsgruppe Anstellung verstetigt werden mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des Verbandes in der Gruppe der angestellten Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen und die bundesweiten Aktivitäten besser zu vernetzen.
Die AG Anstellung soll den Bundesvorstand beraten und Projekte wie z. B. Informationsveranstaltungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte und Neu-Mitglieder-Werbung entwickeln. Der Vorstand wird damit beauftragt, zu prüfen, inwiefern die Gründung eines Forum Anstellung auf Bundesebene dafür sinnvoll ist.
Gründung der AG Klima und Gesundheit
Die Delegierten fordern den Geschäftsführenden Vorstand auf, eine Arbeitsgruppe “Klimawandel und Gesundheit” einzurichten.
Bekenntnis zu unabhängigen Leitlinien
Die Delegiertenversammlung bekennt sich zur vorrangigen Gültigkeit der unabhängigen Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL). Diese Leitlinien sollen vorrangige Gültigkeit vor anderen Leitlinien für die Versorgung von Patienten in der GKV haben.
Für den Fall, dass die beteiligten Fachgesellschaften (wobei die DEGAM immer mit einzubeziehen ist) bei bestimmten Sachverhalten nicht zu einer gemeinsamen Empfehlung kommen, sollten das IQWIQ (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) oder die AkdÄ (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) die letzte Entscheidung haben.
Die Verantwortung für die Erstellung von Leitlinien sollte bei Autorinnen, Autoren und Organisationen liegen, die frei von Interessenkonflikten sind.
red