Bei Corona-Schutzimpfungen besteht kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Das habe das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt, wie diese im September erklärte.
Nach wie vor steht der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer nur in Fläschchen mit sechs oder zehn Dosen zur Verfügung. Was für Praxen erheblichen Mehraufwand bedeutet, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
Das Ministerium habe geklärt, dass der Bund “weiter keine Regressansprüche stellen wird, wenn Covid-19-Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet” wurden.
Ebenfalls zum Mehraufwand für Hausärztinnen und Hausärzte trägt bei, dass es laut Ministerium bei der wöchentlichen Meldung von tagesgenauen Impfdaten bleibt. Dies sei erforderlich, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland möglichst aktuell abbilden und die Sicherheit der neu zugelassenen Impfstoffe einschätzen zu können.