Berlin. Für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit Covid-19, bei denen Xevudy® infundiert wird, wurde zum 1. Oktober eine neue Leistung in den EBM eingeführt.
Zur Abrechnung steht ab sofort die EBM-Nr. 01546 zur Verfügung. Sie ist mit 491 Punkten bzw. 56,42 Euro bewertet.
Zwei obligate Leistungsbestandteile
Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Internisten können die Leistung dann abrechnen, wenn der erkrankte Patient in einem separaten Bereich untergebracht wird. Die Dauer liegt obligat bei mindestens 90 Minuten.
Die Vergütung erfolgt zunächst zwei Jahre außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Keine Empfehlung vom RKI
Das Medikament kann bei Patienten mit Covid-19 eingesetzt werden, die keine Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht.
Allerdings weist die KBV darauf hin, dass die Anwendung von Sotrovimab derzeit vom Robert Koch-Institut (RKI) aufgrund einer reduzierten beziehungsweise fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten nur eingeschränkt empfohlen wird. (red)