Frankfurt/Main. Der Streit um die Honorierung der Corona-Impfungen in Hessen ist beigelegt: Versicherte müssen das Geld für die Auffrischungsimpfung nun doch nicht vorstrecken. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Hessen haben nach einem “zähen Ringen” eine Einigung erzielt, wie die KV am Donnerstag (21.9.) mitteilte.
Damit können die Praxen nun auch in Hessen die Impfung direkt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Impfung ein Honorar von 16,50 Euro: 10 Euro für die Leistung und 6,50 Euro für die Sachkosten. Wichtig: Alle zusätzlichen Leistungen der Impf-Verordnung (unter anderem Besuch, Beratung, Erstellen von Impfzertifikaten) sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr abrechenbar und auch mit der neuen Regelung nicht berechnungsfähig, erinnert die KV.
In Hessen hatte es länger gedauert als in anderen Bundesländern, sich auf die Vergütung zu einigen. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen verringere sich durch die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der bürokratische Aufwand erheblich, so die Vorstandsvorsitzenden der KV, Frank Dastych und Armin Beck, laut Mitteilung. “Für die Patientinnen und Patienten, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, bedeutet die Einigung, dass sie für die Impfung nun nicht mehr in finanzielle Vorleistung gehen müssen.”
Quelle: dpa/lhe