Wenn Sie korrekt behandeln, aber falsch kodieren, ist dies mehr als ärgerlich: Denn bei einer Prüfung droht dann ein Regress. Dabei kann die Praxissoftware helfen, Diagnosen nicht zu vergessen. Die "Rauchenden Köpfe" haben die relevantesten ICD-Suchläufe für hausärztliche Praxen als Spicker zusammengestellt.
Schon mal ein Medikament verordnet, aber die zutreffende ICD-Diagnose im Eifer des Gefechts vergessen zu notieren und somit bei der Abrechnung zu übermitteln? Das passiert in den besten Praxen. Eine häufige Fehlerquelle sind auch Rezepte für Blutdruck- und Schilddrüsen-Medikamente im Vertretungsfall, bei denen man dann aber nur die Hypertonie als ICD dokumentiert.
Das Problem: Bei solchen Fällen schlagen die internen Prüfroutinen der Praxissoftware (PVS) in der Regel nicht an, da ein einzelner ICD-Kode in Kombination mit einer Gebührenordnungsposition für die KV-Abrechnung reicht.
Programmhilfen, die einen darauf hinweisen, dass man Ramipril verordnet hat, sich dazu aber keine passende Diagnose (wie etwa ICD I10-I15 oder I21-I25) in der Abrechnung findet, wären wünschenswert, gibt es aber leider nicht.
Solche Fehler fallen einem oft erst auf und werden zum Problem, wenn Kassen kurz vor Verjährungsfrist eigene Prüfläufe starten und daraufhin Regressanträge wegen “Unwirtschaftlichkeit in Ermangelung eines zulassungsrechtlich abgedeckten Erkrankungszustands im Verordnungsquartal – behelfsweise nicht genehmigter Off-Label-Use” stellen.
Um dem vorzubeugen, wollen die “Rauchenden Köpfe” Wege zeigen, wie man dieses Regressrisiko und die bei einer Prüfung nötigen Stellungnahmen zumindest reduziert.
Sicherlich ist dies wieder etwas mehr “Bürokratie aus Eigenschutz”, der Praxisteams von der Patientenversorgung abhält, denkt man sich aber in die Sichtweise der Kostenträger, also Krankenkassen, hinein, erkennt man: Vergessene Diagnosen bedeuten für sie weniger Geld aus dem Risikostrukturausgleich und potenziell einen Leistungserbringer, der dann den Ausfall aus privater Kasse zahlt.
Natürlich wäre es schöner, wenn es diesen Mechanismus nicht gäbe, da dies aber politisch nicht durchzusetzen ist, kostet dies dann letztlich Zeit für die Patientenversorgung.
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