München. Ab jetzt steht der EBM-Spickzettel für das dritte Quartal 2023 zur Verfügung. Die “Rauchenden Köpfe” haben darin bei den Früherkennungsuntersuchungen den zeitlich begrenzten Zuschlag zur Gesundheitsuntersuchung 01734 EBM aufgenommen.
Dieser ist für das Screening auf Hepatitis B und C gedacht und kann einmal im Leben abgerechnet werden. Hat bei Versicherten ein Check-up zwischen dem 13. Februar 2018 und dem 30. September 2021 stattgefunden, so muss statt der 01734 die 01744 EBM angesetzt werden.
Darüber hinaus haben sich EBM-Änderungen im dritten Quartal mehrheitlich auf Spezialisten bezogen. Für hausärztliche Praxen sind lediglich Abrechnungsvorgaben rund um einige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) hinzugekommen. Diese sind bisher nicht im EBM-Spicker integriert.
Aktualisiert wurde aber die Verlängerung der 01444 EBM bis Ende 2025. Das hat der Bewertungsausschuss Mitte August beschlossen. Diese EBM-Ziffer ist für die Authentifizierung unbekannter Patientinnen und Patienten abrechenbar, wenn diese an einer Videosprechstunde teilnehmen wollen. jvb