Um eine Erdnussallergie zu vermeiden, sollten Kinder schon im frühen Säuglingsalter erdnusshaltige Lebensmittel (zum Beispiel Erdnussbutter, keine Nüsse!) erhalten. Das legt eine Untersuchung der Universität Southampton nahe, die Daten der Eat-, Leap- und Pas-Studie analysiert hat.
Rund 2.000 Kinder waren beteiligt, darunter Kinder mit normalem Risiko für eine Erdnussallergie, Kinder mit geringem, mit hohem und mit sehr hohem Risiko. Die Diagnose war per Provokationstest oder Prick-Test gestellt worden.
Das Team kommt zu dem Schluss, dass der höchste Nutzen erreicht wird, wenn alle Kinder ab einem Alter von sechs Monaten erdnusshaltige Lebensmittel erhalten. Kinder mit hohem Risiko und mit Ekzem sollten zudem bereits im Alter von vier Monaten erdnusshaltige Lebensmittel bekommen.
Mit diesen beiden Maßnahmen ließen sich 77 Prozent aller Erdnussallergien in der Bevölkerung verhindern, resümiert das Team. Je länger mit der Einführung erdnusshaltiger Lebensmittel gewartet wird, desto geringer fällt der Effekt aus: Erhalten die Kinder diese erst im Alter von zwölf Monaten, werden laut Studie nur noch 33 Prozent aller Erdnussallergien verhindert.
Fazit für die Praxis: Das Team rät den Behörden von Ländern, in denen Erdnussallergien ein relevanter Faktor sind, bei Kindern zwischen vier und sechs Monaten die Gabe erdnusshaltiger Lebensmittel zu empfehlen.
In Deutschland sind aber vergleichsweise wenig Kinder von einer Erdnussallergie und/oder Baumnussallergie betroffen: Laut Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin sind es hierzulande 0,5 bis 1 Prozent, in Australien 3 und in den USA 2,1 Prozent.
In der S3-Leitlinie “Allergieprävention” heißt es daher: “Die Empfehlung zur Einführung von Erdnuss in der Beikost wurde für den deutschsprachigen Raum zurückhaltend formuliert: In Familien mit bereits bestehendem regelmäßigem Erdnusskonsum kann zur Prävention einer Erdnussallergie bei Säuglingen mit atopischer Dermatitis die regelmäßige Gabe von erdnusshaltigen Nahrungsmitteln in altersgerechter Form mit der Beikost erwogen werden.”
Quelle: DOI 10.1016/j.jaci.2022.09.042