Berlin. Ab dem 1. August 2023 kann die Verordnung und Betreuung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „ProHerz“ von Ärztinnen und Ärzten mit der Pauschale 86700 berechnet werden. Die DiGA war bereits am 15. Mai 2023 vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden.
Die Verordnung und Betreuung von DiGA, die zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden, können dann von Ärztinnen und Ärzten mit der Pauschale 86700 abgerechnet werden, wenn diese auch in die Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ärzte) aufgenommen wurden. Dies ist bei der DiGA ProHerz geschehen – das BfArM hatte dafür ärztliche Leistungen bestimmt.
“ProHerz” als Therapiebegleiter
„ProHerz“ ist ein Therapiebegleiter für Patienten mit einer Herzinsuffizienz (ICD-10-Code I50,-) zur Unterstützung im Selbstmanagement und als Frühwarnsystem zum eigenen Erkennen von Veränderungen der Erkrankung.
Dazu werden die täglich von den Patienten gemessenen Vitalwerte (Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Puls, Temperatur, Gewicht) in mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) erfasst und automatisiert analysiert. Die eigenständige Dokumentation und Kontrolle des Gesundheitszustands der Patienten mit dieser chronischen Erkrankung soll damit ermöglicht werden.
Besonderes Augenmerk auf Leitlinien und Warnzeichen
Zusätzlich bietet „ProHerz“ auf Basis dieser Daten und dem individuellen Gesundheits- und Therapieprofil ein digital umgesetztes und personalisiertes Gesundheitscoaching und weitere Funktionen zur Risikoprophylaxe.
Mit der täglichen Nutzung von „ProHerz“ sollen Patienten laufend im optimierten Umgang mit der Erkrankung unterstützt und zu einem besseren Selbstmanagement befähigt werden. Besonderer Wert wird auf die Umsetzung einer leitliniengerechten Therapie und die Erkennung sowie Interpretation von Warnanzeichen gelegt, damit Notfallsituationen verhindert werden können.
Rote Karte für “Cankado Pro-React Onco”
Die DiGA „Cankado Pro-React Onco“, die zum 31. April aus dem DiGA-Verzeichnis des BfArM gestrichen wurde, wurde auch aus der Anlage 34 im BMV-Ä entfernt. Für die DiGA konnte kein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden.
Das Spektrum der DiGA, deren ärztliche bzw. psychotherapeutische Begleitung nach der Pauschale 86700 berechnet werden kann, sieht damit aktuell wie folgt aus:
- Invirto (Angsttherapie),
- Mawendo (Bewegungstherapie),
- Oviva Direkt (Adipositas),
- Compagnion patella (Therapieprogramm bei Knieschmerzen),
- (neu) ProHerz (Herzinsuffizienz).
Pauschale 86700 auch von Schmerztherapeuten abrechenbar
Außerdem wurde die Gruppe der Ärzte, die die Pauschale 86700 abrechnen dürfen, zum 1. August erweitert. In der Anlage 34 BMV-Ärzte wurden zusätzlich Ärzte mit KV Genehmigung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten aufgenommen.
Bisher dürfen die 86700 beispielsweise bereits Hausärzte, Kinderärzte, Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen), Gynäkologen, Orthopäden, Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie), Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie von Fachärzten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen, und Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie ansetzen.
Die Anlage 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte finden Sie unter: Anlage 34 BMV-Ä zu DiGA