Berlin. Bei einer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende März waren sich die Bundesländer mehrheitlich einig, dass die Verbreitung von iMVZ stärker reguliert werden muss. Bayern war von der GMK damit beauftragt worden, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.
Ziel der Initiative sei, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der GMK, erklärt, „zunehmende Konzentrationsprozesse einzudämmen sowie keine Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern entstehen zu lassen und auf dem Land und in den Ballungsräumen gleichermaßen eine gute ärztliche Versorgung zu gewährleisten.“
Die Bundesratsinitiative, für die Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein „ein Bündel von Vorschlägen“ erarbeitet haben, wurde für Freitag (12.5.) angekündigt.
Mehr Transparenz bei iMVZ schaffen, Ärzte schützen
Unter anderem hatte Holetschek die Einführung eines bundesweit verpflichtenden MVZ-Registers angekündigt, das Transparenz bei den Inhaberstrukturen schaffen soll. Außerdem setzten sich die Länder für eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild von MVZ ein.
Regionale Monopolstellungen einzelner Anbieter sollten durch Höchstversorgungsanteile begrenzt werden. Weiterhin sei sicherzustellen, dass Krankenhäuser nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein iMVZ gründen können.
Um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung in einem iMVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, könne zum Beispiel ein besonderer Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang eingeführt werden.
Selten so viel Einigkeit
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hält es für dringend erforderlich, MVZ vor rein renditeorientierter Einflussnahme durch fachfremde Finanzinvestoren zu schützen.
„Die Bundesratsinitiative, die die drei Bundesländer unter Federführung Bayerns auf Basis eines einvernehmlichen Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz erarbeitet haben, sieht hierfür sachgerechte Regelungen vor. Der Antrag greift viele der Vorschläge auf, die die Bundesärztekammer in einem Positionspapier Anfang dieses Jahres unterbreitet hat“, erklärte Reinhardt am Donnerstag (11.5.).
Auch der Bundesgesundheitsminister habe bei iMVZ ebenfalls ganz klar den Handlungsbedarf benannt – es bestehe also Einigkeit, so Reinhardt weiter. Aus diesem Grund plädiert die BÄK dafür, die Regelungen bereits in das Versorgungsgesetz I aufzunehmen, das derzeit in der Abstimmung sei. Für eine Verschiebung in den Herbst, wie derzeit noch geplant, gebe es keinen Grund, unterstrich Reinhardt.
Auch dem Deutschen Hausärzteverband ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass sich iMVZ immer rascher ausbreiten. Immer wieder kommt das Thema bei den Tagungen des Verbandes auf die Tagesordnung, bereits bei ihrer Frühjahrstagung im April 2022 verabschiedeten die Hausärztinnen und Hausärzte in Hannover ein Zehn-Punkte-Papier.