Die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit (AU) eines Patienten per Telefon festzustellen, endete am 31. März. Lediglich bei Covid-19-Erkrankten, die zur Absonderung verpflichtet wurden, sind davon ausgenommen.
Der Deutsche Hausärzteverband fordert weiterhin, die telefonische AU dauerhaft und ohne Einschränkung für leichte Atemwegsinfekte zu ermöglichen.
“Es wird endlich Zeit, dass die Telefon-AU ein fester Bestandteil der Versorgung wird! Im gleichen Zuge sollte die bisherige Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt leiden und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürfen, der Weg in die Praxen erspart bleibt”, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes.