Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Respiratorisches Synzytial-VirusRSV-Impfung für Schwangere: Positive Daten – und ein paar Fragezeichen

Die Entwicklung von RSV-Impfstoffen – sowohl für Senioren als auch für Schwangere – hat zuletzt rasant an Fahrt aufgenommen. Neue Daten zum Kandidaten PF-06928316, der über eine maternale Immunisierung Neugeborene vor einer RSV-Infektion schützen soll, sind nun veröffentlicht worden.

Bei der maternalen Immunisierung sollen Antikörper der Mütter über die Plazenta auf das Neugeborene übertragen werden.

Pearl River. Für den Impfstoffkandidaten PF-06928316 (RSVpreF) des Herstellers Pfizer bestätigen begutachtete Phase-III-Daten eine hohe Schutzwirkung. Erste Daten hatte der Hersteller im November des vergangenen Jahres vorgestellt.

An der Studie nahmen über 7300 Schwangere teil, eine Hälfte erhielt die Vakzine während der 24. und 36. Schwangerschaftswoche, die andere Hälfte ein Placebo. Von 3570 bzw. 3558 Neugeborenen lagen schlussendlich Daten vor.

Das Ergebnis: Bei Frauen, die mit RSVpreF geimpft wurden, lag die Schutzrate vor einer schweren RSV-Infektion beim neugeborenen Kind (primärer Endpunkt) bei 82 Prozent über einen Zeitraum von 90 Tagen (6 versus 33 schwere Infektionen) und bei 69 Prozent über 180 Tage (19 versus 62).

Noch gibt es Fragen zu klären

Einige Fragen bleiben aber noch zu klären. So waren die statistischen Konfidenzintervalle relativ breit. „Das weist auf eine wichtige Limitation der Studie hin“, meint auch Dr. Roland Elling vom Universitätsklinikum Freiburg in einer Mitteilung des Science Media Centers.

„Sie wurde während der Einschränkungen der Covid-19-Pandemie durchgeführt (Juni 2020 bis Oktober 2022). Aufgrund der Beschränkungen gab es in diesem Zeitraum nur sehr wenige RSV-Infektionen.“ Das schwächt die Aussagekraft einiger Studiendaten.

So liegt beispielsweise das 99,5%-Konfidenzintervall (KI) für die berechnete Schutzwirkung vor einer schweren RSV-Infektion in den ersten 90 Tagen von 82 Prozent (siehe oben) zwischen 40,6 und 96,3. Das heißt: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 Prozent liegt der tatsächliche Wert für die Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung zwischen 40,6 und 96,3 Prozent.

Dennoch wird damit das statistische Erfolgskriterium erreicht – dies gilt, wenn die untere Grenze des KI bei mehr als 20 Prozent liegt.

Andere Studiendaten erreichen dieses Erfolgskriterium hingegen nicht: Für die ermittelte Wirksamkeit bei jeglicher RSV-assoziierten Erkrankungen, die innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt auftraten und ärztlich untersucht werden mussten, lag das 99,5%-KI zwischen 14,7 bis 79,8, also tatsächlich sehr breit. Der zweite primäre Endpunkt – nämlich ob die Impfung Arztbesuche aufgrund von RSV-Infektionen verhindern kann – konnte damit nicht erfüllt werden.

Bisher keine Sicherheitsbedenken

Positiv ist, dass es bei dem Impfstoffkandidaten bisher keine Sicherheitsbedenken gibt. Die Häufigkeit von unerwünschten Ereignissen, die innerhalb eines Monats nach der Injektion oder innerhalb eines Monats nach der Geburt gemeldet wurden, war in der Impfstoffgruppe (13,8 Prozent der Frauen und 37,1 Prozent der Säuglinge) und in der Placebogruppe (13,1 Prozent bzw. 34,5 Prozent) vergleichbar.

Aufgrund der Zahl der Studienteilnehmerinnen kann jedoch keine Aussage zu sehr seltenen Nebenwirkungen getroffen werden.

Zur Erinnerung: Der Hersteller GSK musste seine klinische Studie zu einem maternalen RSV-Impfstoffkandidaten frühzeitig pausieren, da der unabhängige Datenüberwachungs-Ausschuss die Unterbrechung aufgrund der Beobachtung vermehrter Frühgeburten bei einer routinemäßigen Sicherheitsbewertung empfohlen hatte.

Keine Daten für Frauen mit Risikoschwangerschaft

Zu bedenken ist bei den aktuellen Studienergebnissen zur Pfizer-Vakzine auch, dass Frauen mit Risikoschwangerschaften von der Studie ausgeschlossen waren und es für diese Gruppe daher keine Sicherheitsinformationen gibt.

„Die Studie wurde an gesunden Frauen bis 49 Jahre mit unkomplizierter Schwangerschaft durchgeführt. Mehrlingsschwangerschaften oder Schwangere mit einem erhöhten Risiko für eine Frühgeburt [Frühgeburt ist ein wichtiger Risikofaktor für eine schwere RSV-Infektion, Anm. d. Red.] wurden in der Studie nicht eingeschlossen. Insofern sind Ergebnisse nicht direkt auf diese Risikoschwangerschaften übertragbar“, merkt auch Roland Elling an.

Zusammengenommen stimmen die Daten durchaus positiv. Elling: „Insgesamt muss man sich der Tatsache bewusst sein, dass das komplette Verhindern einer RSV-Infektion durch eine Impfung kein realistisches Ziel ist. Jedes Kind wird irgendwann mit dem Virus in Kontakt kommen. Das primäre Ziel der Impfstrategie ist die Vermeidung von Infektionen in der vulnerablen Phase der Säuglingsperiode, in der die RSV-Infektion am häufigsten zu einer Krankenhausaufnahme führt.“

Die Zulassung des Impfstoffs ist bei der europäischen und US-amerikanischen Arzneimittelbehörde beantragt.

Quelle: DOI 10.1056/NEJMoa2216480

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.