Mit der Einführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die GKV wird seit 2020 Neuland betreten. Die ersten Schritte sind gemeistert, doch vom flüssigen Laufen sind wir etwas entfernt: Gut Ding braucht eben Weile.
Nicht nur Ärztinnen und Ärzte sammeln noch erste Erfahrungen mit den neuen Anwendungen. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Selbstverwaltung stecken bei Bewertungs- und Bepreisungsverfahren in den Kinderschuhen.
Ende 2022 kostete eine DiGA durchschnittlich in etwa 500 Euro je 90 Tage [1]. Ärztinnen und Ärzte überlegen daher genau, für welche Versicherten eine Anwendung infrage kommt [2]. Zwar gehen DiGA derzeit nicht ins Durchschnittswertevolumen (“Budget”) ein, die Verordnung unterliegt aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Was dabei zu beachten ist, hat “Der Hausarzt” zusammengestellt (Siehe Artikel “DiGA: Das ist rund ums Rezept zu beachten“).
Kassen und ärztliche Vertreter beäugen vor allem das schnelle Aufnahmeverfahren ins DiGA-Verzeichnis des BfArM kritisch, also wenn DiGA vorläufig zur Erprobung gelistet werden [1, 3]. Häufig fehle es an wissenschaftlichen Nachweisen, sagen sie.
Aber auch die Hersteller scheinen mit der Erprobung oft nicht ganz glücklich zu sein, berichten Medien [4]. Demnach sei es für sie schwer einzuschätzen, welche Auflagen das BfArM für die Studie fordere, was die vorläufige Aufnahme für sie zum hohen Risiko werden lasse.
Womöglich führt dies langfristig dazu, dass Hersteller von sich aus lieber die dauerhafte Aufnahme beantragen – und sich so der Wunsch von Kassen und Ärzten nach mehr Evidenz von vornherein erfüllt. Sicherheit für die ärztliche Verordnung brächte das aber nur ein wenig.
Wollte der Gesetzgeber wirklich DiGA-Verschreibungen steigern, könnte er etwa dafür sorgen, dass die “Genehmigung einer DiGA durch die Kasse” für Ärztinnen und Ärzte als wirtschaftlich gilt, meint Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Chefredakteurin “Der Hausarzt”
Quellen:
1. DiGA-Bericht GKV-Spitzenverband 1.9.2020-30.9.2022 (abgerufen 19.3.23);
2. Ärztinnen und Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2022. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Praxis: Akzeptanz der Ärzte steigt, gleichzeitig bleiben Vorbehalte beim Datenschutz (abgerufen am 13.2.23);
3. Chancen und Risiken von DiGA – Forderungen der KVB (13.3.23, abgerufen 19.3.23);
4. Grätzel von Grätz P. DiGA: Habemus Rahmen! (abgerufen am 28.3.).