Berlin. Von 1. April an kann die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Invirto mit der 01474 nach EBM abgerechnet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten über eine Genehmigung zur Verhaltenstherapie verfügen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Die 01474 EBM ist mit 7,35 Euro bewertet und wird für zwei Jahre extrabudgetär bezahlt. Sie ist einmal im Krankheitsfall erlaubt. Die Anwendung Invirto wird bei 18- bis 65-Jährigen zur Behandlung von
- Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora),
- Panikstörung (Modul Panik) oder
- Sozialen Phobien (Modul Sozial)
eingesetzt. Die DiGA ist seit Ende letzten Jahres dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.
Verlaufskontrolle bei elona therapy Depression
Darüber hinaus wurde für die DiGA elona therapy Depression die Abrechnung nach 86700 EBM ermöglicht. Diese ist erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden, benötigt aber eine begleitende Kontrolle. Dafür können Ärztinnen und Ärzte die 86700 EBM abrechnen.
Elona therapy Depression ist als Unterstützung einer ambulanten Psychotherapie bei einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen gedacht. red