Die vom Hausarzt zu erbringenden Laborziffern werden, soweit sie im HZV-Ziffernkranz entsprechend aufgeführt sind, über die Pauschalen vergütet.
Im Kollektivsystem wird das Basislabor (EBM-Kapitel 32.2 Allgemeine Laborleistungen), zumeist bei Laborgemeinschaften, über das Muster 10A in Auftrag gegeben. Alle weiteren Laborleistungen werden im Kollektivsystem über das Muster 10 über das Fachlabor (EBM-Kapitel 32.3 Spezielle Laboruntersuchungen) in Auftrag gegeben.