Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die “Corona-Ausnahme” zu den Kindervorsorgen U6 bis U9 reaktiviert. Demnach gilt noch bis 31. März, dass die vorgesehenen Zeiträume und Toleranzzeiten für die Vorsorgeuntersuchungen bei den Ein- bis Sechsjährigen um bis zu drei Monate überschritten werden können.
Die verschobenen Untersuchungen können bis 30. Juni nachgeholt werden, so das Gremium.
Mit der Ausnahme habe man “auf den aktuellen Anstieg von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern reagiert”, heißt es beim G-BA. Auch für Hausarztpraxen, die gerade in ländlichen Gebieten einen bedeutenden Teil der Versorgung von Kindern und Jugendlichen stemmen, gilt die nun entschiedene Fristverlängerung.
Die U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden, stellt der G-BA klar.