Berlin. Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen – analog zum Nah- und Fernverkehr.
“Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden”, sagte Vorstandschef Gerald Gaß der “Rheinischen Post” (Donnerstag, 19.1.). “Wir haben die Pandemie fast überstanden.”
Er nannte es “absolut richtig”, dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.
Nicht überall Hochrisikopatienten
Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich in der “Welt” gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen.
“Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun”, sagte er.
[habox:ad] Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen jedoch ab. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen.
Lauterbach besteht auf Maskenpflicht
Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn sie in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, machte Lauterbach im TV-Sender Welt deutlich.
Bayern prescht vor
Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften.
Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag (19.1.) mitteilte.
Quelle: dpa
Der Beitrag wurde am 19.1.2023 um 15.40 aktualisiert.