Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

NeurologieAktualisierte Migräne-Leitlinie: Was ist neu?

Wichtige Neuerungen der vollständig überarbeiteten S1-Leitlinie zur Therapie und Prophylaxe der Migräne betreffen die Akuttherapie – hier kommen zwei neue Substanzklassen. Änderungen gibt es zudem bei der Indikation und Handhabung der Prophylaxe.

Bei häufigen Migräneattacken reicht die Akuttherapie nicht aus.

Die Versorgung von Migränepatienten ist noch immer nicht zufriedenstellend – trotz hoher Krankheitslast wird die Migräne oft falsch diagnostiziert und unzureichend behandelt. So erhalten über ein Drittel der Betroffenen (34,2 Prozent) keine leitliniengerechte Therapie.

Die neuen Empfehlungen der vollständig überarbeiteten S1-Leitlinie zur Therapie und Prophylaxe der Migräne möchten dies ändern und bieten laut PD Dr. Tim Jürgens aus Güstrow eine klare Orientierung für die praktische Vorgehensweise [1].

Neue Substanzen in der Akuttherapie

Bei den neuen Substanzklassen handelt es sich um „Gepante“ und „Ditane“. Die jeweils ersten Vertreter – Rimegepant und Lasmiditan – haben bereits eine EU-Zulassung und werden demnächst verfügbar sein.

Wie die Triptane binden auch die Ditane am Serotoninrezeptor, allerdings an einen anderen Subtyp (5-HT1F), wodurch keine Vasokonstriktion in den Blutgefäßen erfolgt. „Daher können wir die neue Substanz – im Gegensatz zu den Triptanen – auch bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen verordnen“, erklärte PD Dr. Charly Gaul, Frankfurt am Main.

Zu beachten ist, dass unter Lasmiditan zentrale Nebenwirkungen auftreten können und die Patienten nach der Einnahme für acht Stunden z.B. kein Fahrzeug führen dürfen.

Rimegepant ist ein oraler CGRP-Rezeptor-Antagonist, der nicht nur zur Akuttherapie (Migräne mit und ohne Aura bei Erwachsenen) einsetzbar ist, sondern auch zur Prophylaxe der episodischen Migräne bei Erwachsenen mit ≥ 4 Attacken pro Monat.

Elektrische Stimulation des Nervus supraorbitalis

Als nicht-medikamentöse Anwendungen empfiehlt die aktuelle Leitlinie erstmals die elektrische Stimulation des N. supraorbitalis. Diese führte in einer Studie zu einer signifikanten Schmerzlinderung der Migräneattacken.

Zusätzlich lässt sich die Methode zur Prophylaxe einsetzen: Mit einer täglichen Stimulation über 20 Minuten verringerte sich die Attackenfrequenz um zwei Tage gegenüber einer Scheinstimulation.

Längeres Intervall bis zur Therapiepause

Anstatt die Prophylaxe-Indikation nur an den monatlichen Migränetagen festzumachen, lautet der aktuelle Tenor der Leitlinie, dass der Patient gemeinsam mit dem Arzt definiert, wann eine Prophylaxe erforderlich ist. Dabei spielen auch der Leidensdruck oder die Einschränkung der Lebensqualität eine Rolle.

Neu ist zudem, dass die Therapiepause individuell abgestuft erfolgen kann. Bei Patienten mit langandauernder, hochfrequenter episodischer oder chronischer Migräne und Begleiterkrankungen wie Depression, Angststörung oder chronischer Schmerzerkrankung sollte eine (erfolgreiche) Prophylaxe über mindestens 12 bis 24 Monate erfolgen, bevor ein Auslassversuch unternommen wird [1].

Literatur

  1. Diener H-C et al. Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie.

Quelle: Online-Pressekonferenz der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG): „Migräne: Bessere Behandlung, individuelle Prophylaxe – die neue S1-Leitlinie steht“ am 11.01.2023

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.