Berlin. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) am Freitag (13.1.) in Berlin mit.
Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. “Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen”, sagte Lauterbach.
Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Auch die Bahn pocht auf baldiges Ende
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch (11.1.), das Ende müsse “so schnell wie möglich” kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme.
Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.
Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. “Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen”, hatte der SPD-Politiker dem “Stern” gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen.
Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft.
Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.
Am Freitag (13.1.) stimmten dann auch das bevölkerungsreichste Bundesland NRW, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland für ein Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr Anfang Februar.
Maßnahme nachvollziehbar
„Die Maske war und ist ein wirkungsvolles Mittel um sich gegen eine Corona-Infektion zu schützen”, erklärte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, stellvertretende Bundesvorsitzende Deutscher Hausärzteverband am Freitag (13.1.).
“Nachdem die Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens bereits aufgehoben wurde, bzw. zeitnah aufgehoben wird, ist es nachvollziehbar, dass die Politik sie zukünftig nun auch im Fernverkehr abschaffen möchte und auch hier auf die Eigenverantwortung der Menschen baut. Es wäre nur schwer zu vermitteln, wenn die Maskenpflicht beispielsweise im Nahverkehr nicht mehr gilt, im Fernverkehr aber schon.
Aus medizinischer Sicht gilt: Auch die Maskenpflicht beispielweise in Bus und Bahn aufgehoben wird, empfehlen wir unseren vulnerablen Patientinnen und Patienten auch zukünftig in Innenräumen, in denen sich viele Menschen eng gedrängt aufhalten, freiwillig eine Maske zu tragen”, so Buhlinger-Göpfarth.
Patienten noch mit Masken unterwegs?
Für Praxen, in denen die Maskenpflicht über den 7. April beibehalten werden soll, dürfte es mit manchen Patienten schwierig werden. Zwar können Ärztinnen und Ärzte auf ihr Hausrecht hinweisen.
Dennoch dürften viele gar keine Masken mehr mit sich führen bzw. so argumentieren. Um derartige Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen, könnten Praxen beispielsweise Masken zum Selbstkostenpreis anbieten. (dpa/at)
Dieser Artikel wurde am 13.1.2023, 15:20 Uhr aktualisiert.