Die Abrechnung des Zuschlags EBM-Nr. 01444 (Authentifizierung eines unbekannten Patienten) bei einer Videosprechstunde ist weiter bis 31. Dezember 2023 möglich. Das hat der Bewertungsausschuss Ende Dezember beschlossen.
Eine Abrechnung war zuvor bis Ende 2022 befristet gewesen. Der Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000 ist mit 10 Punkten bewertet.