Leserfrage
Haben Sie einen Abrechnungsvorschlag für mehrtägige LZ-EKG?
Antwort
Sowohl im EBM als auch in der GOÄ wird in den jeweiligen Leistungslegenden für die Abrechnung eines Langzeit-EKG eine Zeitdauer von mindestens 18 Stunden als Leistungsinhalt vorausgesetzt. Damit ist eine zeitliche Begrenzung nach oben nicht vorgegeben. Demnach ist auch bei mehrtägiger Aufzeichnungsdauer eine mehrmalige Abrechnung sowohl der Nr. 659 der GOÄ als auch der 03241 im EBM nicht erlaubt.