Insgesamt 5.324 Entscheidungen haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2021 zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. In 1.416 Fällen wurde ein Behandlungsfehler bejaht. Das teilt die Bundesärztekammer (BÄK) Mitte November anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik 2021 mit.
In 1.293 Fällen wurde der Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, heißt es von der BÄK. Die Patienten hätten deshalb Anspruch auf eine Entschädigung gehabt. In 180 Fällen sei ein Behandlungsfehler festgestellt worden, ohne dass ein Gesundheitsschaden damit in Verbindung gebracht werden konnte.
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren laut Bundesärztekammer Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Vom Fachgebiet her wurde denn auch am häufigsten der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gegenüber der Orthopädie/Unfallchirurgie erhoben (393 Fälle im niedergelassenen Bereich). Dahinter folgten im unter den Niedergelassenen hausärztlich tätige Ärzte (184).